Landtags- und Bezirkstagswahl

Endspurt in Schwabach: So kann noch rechtzeitig die Briefwahl beantragt werden

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Redaktionsleiter Schwabacher Tagblatt / Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung / Hilpoltsteiner Zeitung

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26.9.2023, 16:55 Uhr
Eine Wählerin bereitet ihre Stimmzettel und Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. Oktober in Bayern vor.

© IMAGO/Fotostand / K. Schmitt Eine Wählerin bereitet ihre Stimmzettel und Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 8. Oktober in Bayern vor.

In weniger als zwei Wochen finden in Bayern die Landtags- und die Bezirkstagswahl statt. Wer für die Wahlen am Sonntag, 8. Oktober, noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte, hat also nicht mehr allzu viel Zeit.

In der Schwabacher Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen einer Pressemitteilung der Stadt zufolge planmäßig. Bei insgesamt 29.500 Wahlberechtigten seien Inzwischen rund 11.000 Briefwahlanträge eingegangen. Wer per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen möchte, muss die Unterlagen dafür rechtzeitig beantragen. Online-Anträge sind noch bis Sonntag, 1. Oktober möglich.

Auch schriftliche Anträge für einen Versand der Briefwahlunterlagen sollten bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein. Nur dann sei eine rechtzeitige Zustellung - auch wegen des Feiertags am Dienstag, 3. Oktober - zu gewährleisten, warnt die Stadtverwaltung.

Wahlunterlagen gibt's ab Montag nur noch persönlich

Ab Montag, 2. Oktober, sollten die Briefwahlunterlagen dann nur noch persönlich im "Goldcontainer" zwischen Rathaus und Stadtkirche oder im Wahlamt, Nördliche Ringstraße 2 a-c, beantragt werden. Dann besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen. Die reguläre Antragsstellung ist bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr, möglich - so lange sind die Ausgabestellen geöffnet.

Sollten bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, können Wahlberechtigte beim Wahlamt nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung einen neuen Wahlschein beantragen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sind.

Wenn Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht genutzt wurden, kann im Wahllokal nur unter Vorlage des Wahlscheins gewählt werden.

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