Notbetreuung eingerichtet

Erneut werden zahlreiche Kitas in Nürnberg bestreikt: Das müssen betroffene Eltern jetzt wissen

21.3.2023, 10:41 Uhr
Ein Streikplakat hängt an der Tür einer Kindertagesstätte. Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes kommt es diese Woche erneut in zahlreichen Einrichtungen in Nürnberg zu ganztägigen Warnstreiks. 

© Jan Woitas/dpa Ein Streikplakat hängt an der Tür einer Kindertagesstätte. Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes kommt es diese Woche erneut in zahlreichen Einrichtungen in Nürnberg zu ganztägigen Warnstreiks. 

An diesem Mittwoch und Donnerstag, 22. und 23. März, müssen erneut zahlreiche Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder improvisieren. Angesichts der aktuellen Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ganztägige Warnstreiks für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern angekündigt. Diesem Aufruf werden auch Mitarbeitende in städtischen Kindertageseinrichtungen und des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes folgen.

Für die bestreikten Einrichtungen wird jedoch eine Notbetreuung eingerichtet. Details dazu kann das Jugendamt allerdings noch nicht nennen, weil die Gewerkschaften erst am Dienstag kommunizieren, in welchen Kitas genau das Personal die Arbeit zeitweise einstellt. Es werden jedoch genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, versichert Christian Rester, Leiter der städtischen Kindertageseinrichtungen. "Bei Streiks in den vergangenen Jahren hatten wir immer deutlich mehr Plätze, als dann tatsächlich benötigt wurden."

Eltern sollten eine Alternative suchen

Das Jugendamt bittet dennoch alle Eltern, deren Kind eine bestreikte städtische Kindertageseinrichtung besucht, für eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu sorgen. Für familiäre Notlagen stehen verschiedene Notdiensteinrichtungen zur Verfügung. Die Notdienstbetreuung soll nur von den Kindern in Anspruch genommen werden, deren Familien keine andere Lösung bewerkstelligen können.

Über die jeweils zur Verfügung stehenden Notdiensteinrichtungen am Mittwoch und Donnerstag werden die Eltern am Dienstagnachmittag über die Einrichtungen direkt informiert. Welche Einrichtungen für die Notdienstbetreuung geöffnet sind, wird sowohl über die Einrichtung als Aushang und zusätzlich auf der Homepage des Jugendamts veröffentlicht. Ob eine Einrichtung nur an einem oder an beiden Tagen bestreikt wird, erfahren die Eltern von ihrer Einrichtung direkt. Das Jugendamt informiert, falls erneut gestreikt wird.

In den bestreikten städtischen Kinderkrippen und Kindergärten wird den Eltern am Morgen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von circa 6 Uhr (je nach Beginn des Frühdiensts) bis 9 Uhr für Fragen zum Streiktag zur Verfügung stehen, in Kinderhorten und Häusern für Kinder (altersgemischte Kitas) von circa 6 Uhr (je nach Beginn des Frühdiensts) bis 8 Uhr und zusätzlich für die Zeit nach Unterrichtsschluss von 11 bis 13.30 Uhr.

Personal informiert die Erziehungsberechtigten

Kinder, die in Begleitung von Erziehungsberechtigten in eine der bestreikten Kitas kommen, werden mit Hinweis auf den Warnstreik abgewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Erziehungsberechtigten über die Warnstreikaktionen und die Einrichtungen informieren, die als Notlösung zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.

Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die ohne Begleitung in eine bestreikte Kindertageseinrichtung kommen, werden schnellstmöglich benachrichtigt und die Kinder bis zu deren Erscheinen beaufsichtigt. Sind Erziehungsberechtigte nicht erreichbar, werden die Kinder von Fachkräften aus einer Notdiensteinrichtung oder einer nicht bestreikten Kita abgeholt und dort bis zur Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person beaufsichtigt. Auf Wunsch bekommen die Kinder ein warmes vegetarisches Mittagessen.

Die Eltern werden gebeten, bei Unklarheiten mit ihrer Kita im Vorfeld abzuklären, ob diese bestreikt wird und welche Notdiensteinrichtung das Kind gegebenenfalls betreuen kann. Die Eltern sind für den Weg ihrer Kinder zur und von der Notdiensteinrichtung selbst zuständig.

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