Frankenschnellweg: Kommt es jetzt zu neuen Klagen?

15.7.2020, 08:59 Uhr
Blick von der Jansenbrücke nach Westen: Stau am Frankenschnellweg

© Michael Matejka, NN Blick von der Jansenbrücke nach Westen: Stau am Frankenschnellweg

Wie berichtet, hat die Regierung die Tieferlegung des rund 400 Meter langen Tunnels sowie die artenschutzrechtlichen Prüfungen akzeptiert. Im August werden die ergänzten Pläne ausgelegt. Gegen die ergänzende Planfeststellung kann allerdings geklagt werden, so Bürgermeister Christian Vogel, der an der Stadtspitze für den Frankenschnellweg zuständig ist: "Die Messe ist in dem Verfahren, auch durch den aktuellen Beschluss, leider noch nicht gelesen."


Regierung genehmigt Ausbau: Großer Schritt für Frankenschnellweg


Derzeit gilt der juristische Beschluss, dass "nur" noch der Bund Naturschutz (BN) und der Privatkläger Harald Wilde klagen oder die bestehende Klage aufrecht erhalten können. Für Vogel ist deshalb wichtig, dass der Bund Naturschutz sich entscheidet, ob er an der Klage gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss weiter festhält oder ob er auf das Kompromissangebot von der Stadt akzeptiert.

Dieses sieht unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen und ein Fahrverbot von Lkw über 7,5 Tonnen auf dem Frankenschnellweg vor, wenn ihr Ziel nicht Nürnberg ist. Die Planergänzung, also alles, was neu und zusätzlich genehmigt wurde, kann bei Betroffenheit neu beklagt werden. Daher ist es auch wichtig, dass nun der BN sein weiteres Vorgehen erklärt. Wenn die ausgehandelte Vereinbarung mit der Stadt durch den BN vollzogen wird, schließt das eine Klage vom BN aus. Wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist und nicht mehr geklagt wird, dann erst gilt das Baurecht.


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