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Fälschungssicher und EU-weit einheitlich sollen Führerscheine künftig sein. Deshalb müssen sie umgetauscht werden, egal ob Papier oder Karte. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Termine frühzeitig vereinbart werden.
Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, muss diesen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die Umtauschpflicht ist zeitlich nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Als erstes sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Juli dieses Jahres umtauschen.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 sind dann in der Pflicht. Ihre Umtauschfrist läuft bis zum 19. Januar 2023. Danach werden die Führerscheine ungültig. Aber keine Sorge: Niemand muss noch einmal eine Prüfung machen.
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Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten am Ende der Fristen zu vermeiden, bittet die Führerscheinstelle der Stadt Nürnberg, den Umtausch schon jetzt zu beantragen. Möglich ist das über eine Registrierung im Serviceportal "Mein Nürnberg" finden sie hier.
Wer möchte, kann aber auch einen Termin beim Ordnungsamt in der Hirschelgasse 32 vereinbaren. Die Stadt bittet, die Online-Möglichkeit zu nutzen, zu finden hier.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch - etwa mit einem Rechner, der ermittelt, wann Ihr Jahrgang an der Reihe ist, finden Sie hier