Stadt verliert Prozess

Gericht kippt Alkoholverbotszone in Nürnberg

8.7.2021, 16:12 Uhr
In normalen Zeiten ist das Tiergärtnertor ein beliebter Treffpunkt am Abend. Aktuell kann dort aber nicht überall Alkohol konsumiert werden. 

© Stefan Hippel In normalen Zeiten ist das Tiergärtnertor ein beliebter Treffpunkt am Abend. Aktuell kann dort aber nicht überall Alkohol konsumiert werden. 

Es ist einer der nettesten Plätze Nürnbergs: Mit einem Bier auf dem Boden des Tiergärtnertorplatzes sitzend lässt sich ein lauer Sommerabend wunderbar genießen. Inzwischen geht das, zumindest an dem Ort, nicht mehr. Die Stadt hat hier ein ein Alkoholkonsumverbot für den öffentlichen Raum erlassen - genauso wie am Kornmarkt und am Köpfleinsberg: Freitag und Samstag von 20 bis 4 Uhr sowie Sonntag- bis Donnerstagnacht von 20 bis 24 Uhr darf hier kein Alkohol getrunken werden - ausgenommen sind die gastronomischen Bereiche. Auf den drei Plätzen hatte es immer wieder Probleme gegeben.

Gericht gibt Eilantrag statt

Doch nun hat das Verwaltungsgericht Ansbach einem Eilantrag stattgegeben und dieses Verbot aufgehoben. Der Nürnberger Anwalt Eser Polat hatte für einen Mandanten gegen die Regelung geklagt. Der Haken an der Sache: Das Urteil gilt nur für den Kläger, alle anderen müssen sich weiter an die Regelung halten. Doch Polat kündigt schon jetzt an - sollte die Stadt die Regelung nicht in weiten Teilen oder ganz aufheben: Er habe noch weitere potentielle Mandanten, die gegen das Verbot klagen würden.

Schon einmal hatte Polat mit einer ähnlichen Klage Erfolg: Er hatte gegen die Maskenzone in der Innenstadt geklagt. Die Stadt besserte letztlich nach und schränkte die Maskenzonen stark ein.

Polat sieht bei den Alkoholkonsumverbotszonen eine Reihe von Problemen: Der Übergang von gastronomischen Flächen zum öffentlichen Raum könne fließend sein - woher aber solle ein Gast wissen, ob sein Stuhl noch in der Gastrofläche stehe oder schon daneben? Und bei letzterem begehe er, trinke er Alkohol, eine Ordnungswidrigkeit, ohne es zu wissen. Ohnehin gehe es nur um ein Konsumverbot - ein Bier einfach in der Hand halten sei erlaubt, sagt Polat. Doch wie wolle man das wirklich kontrollieren und durchsetzen? Sehr schwierig sei etwa auch, dass direkt neben dem vom Alkoholkonsumverbot betroffenen Köpfleinsberg die Summer Street in der Adlerstraße auch von der Stadt ausgerufen worden sei. Und dort sei das Trinken erlaubt, direkt daneben am Köpfleinsberg nicht. "Das ist doch absurd."

Doch die Stadt Nürnberg will an den Alkoholverbotszonen festhalten, kündigt Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch und sagt: "Wir werden nachbessern." Dafür werde man an den Bereichen arbeiten, die das Gericht moniert habe: Die Bezeichnung der Straßen und Hausnummern, für die das Verbot gelte, habe nicht mit dem beigefügten Kartenmaterial übereingestimmt. "Es muss klar sein, wo das gilt und wo nicht", sagt Kuch. Das Urteil sei keine inhaltliche Entscheidung zum Alkoholkonsumverbot als solches.

Der Freistaat setzt den Rahmen

Kuch verweist darauf, dass das Thema Alkoholkonsumverbot vom Freistaat in seiner Allgemeinverfügung festgelegt worden sei - und zwar inzidenzunabhängig überall dort, wo Menschen sich auf engem Raum oder über längere Zeit im öffentlichen Raum aufhalten. "Wir bestimmen 'nur' die Flächen, die unserer Ansicht nach diese Voraussetzungen erfüllen", sagt Kuch. "Es geht nicht darum, die Leute zu kriminalisieren." Auch nicht darum, wie immer wieder vermutet werde, Lärm zu mindern oder potentielle Gewalt zu reduzieren. Ziel sei vielmehr, die engen Kontakte zu kontrollieren und zu verhindern. Schließlich könne Alkohol enthemmend wirken - und die Stadt befürchtet, dass die Menschen enger (zu eng in Coronazeiten) zusammenrücken.

Anders sei das in Gastro-Bereichen - dort habe der Betreiber ja ein Auge darauf, dass die Corona-Regeln auch unter Alkoholeinfluss eingehalten werden. So auch in der Adlerstraße bei der Summer Street. Man werde die Entwicklung dort aber beobachten.

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