Karikatur oder Beleidigung?

Graffiti in Nürnberg zeigt Söder als SS-Mann: Sprayer wehrt sich gegen Strafbefehl

Ulrike Löw

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9.1.2023, 06:03 Uhr
Karikatur oder Beleidung? Ein Graffiti an einer Scheune in Katzwang zeigt Ministerpräsident Markus Söder als SS-Mann. 

© NNZ Karikatur oder Beleidung? Ein Graffiti an einer Scheune in Katzwang zeigt Ministerpräsident Markus Söder als SS-Mann. 

Ein Graffiti an einer Scheunenwand in Nürnberg-Katzwang sorgte in den vergangenen Tagen für Aufsehen. Die Wand zeigt Markus Söder in der Uniform eines SS-Soldaten, sein Gesicht besteht zur Hälfte aus einen Totenkopf. Umringt ist das Portrait des Ministerpräsidenten von mehreren Abbildungen, die Szenen von Polizeigewalt zeigen. Die Bayerische Staatskanzlei wertete das Graffiti als Beleidigung des CSU-Politikers und erstatte Anzeige.


Wie eine Justizsprecherin bestätigt, erhielt der Sprayer einen Strafbefehl. Der Grund: Er habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. So befindet sich am Kragen der dargestellten Uniform das Abzeichen eines SS-Sturmbannführers und die weiße Kordel an der Mütze gilt als charakteristisch für die Kluft der Schutzstaffel. Aufgrund dieser Darstellungen wurde der Verantwortliche zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, drei Monatsgehälter also. Die Höhe des Verdiensts wird, wie üblich, geschätzt.

In früheren Fällen kam der Bundesgerichtshof jedoch bereits zu dem Schluss, dass nicht nicht nur die Darstellung verfassungswidriger Symbole an sich, sondern auch das "Warum" eine entscheidende Rolle spielt. Wird zum Beispiel ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet, um sich vom Nationalsozialismus zu distanzieren, so ist dies gestattet. In der Sprayer-Szene kursiert das Gerücht, dass der Künstler selbst Opfer von Polizeigewalt geworden ist und das Graffiti deshalb angefertigt hat. Die Geldstrafe jedoch will der Sprayer nicht auf sich sitzen lassen und hat Einspruch eingelegt.
Mehr zu den rechtlichen Hintergründen und was dem Sprayer nach der nächsten Verhandlung drohen könnte, lesen Sie im exklusiven Artikel auf NN.de.