Hochhäuser in Neuselsbrunn: Vonovia kein rechtmäßiger Hausverwalter

5.2.2019, 17:16 Uhr

In einem Eilverfahren hatte das Amtsgericht Nürnberg die Frage zu klären, ob die VIT, die seit 2000 die Hochhäuser in Neuselsbrunn verwaltet, überhaupt wirksam als Hausverwalterin bestellt ist. Drei Anfechtungsklagen lagen dem Gericht hierzu vor, von den Anwälten, die die Wohnungseigentümer seit dem Abriss der brennbaren Fassaden rechtlich vertreten. Am Dienstag fiel die Entscheidung: Laut Amtsgericht ist die VIT nicht rechtmäßig als Hausverwalterin bestimmt. Grund dafür ist, dass sich das Unternehmen in der Vergangenheit von jeder der zwölf Untergemeinschaften - also pro Gebäude der Hochhaussiedlung - einzeln wählen ließ und nicht - wie es eigentlich richtig gewesen wäre - von der Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit.

Das Amtsgericht gab außerdem in einem zweiten Schritt einer Einstweiligen Verfügung statt, die ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft dazu ermächtigt, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. In der Begründung des Gerichts heißt es: "Da die Bestellung der Antragsgegnerin (Vonovia) zur Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft nach Rechtsauffassung des Gerichts nichtig ist, kann sie auch keine Eigentümerversammlung einberufen. Alle dort gefassten Beschlüsse wären anfechtbar." Ursprünglich hatte die VIT eine Eigentümerversammlung am 26. Februar in der Meistersingerhalle geplant, in der die Bewohner über verschiedene Vorschläge für eine neue Fassade abstimmen sollten. Nun lädt der vom Gericht berufene Eigentümer bereits für den 12. Februar ein. In dieser Versammlung soll - eine Mehrheit vorausgesetzt - die VIT abberufen und ein neuer Verwalter bestellt werden. Den Termin in der Meistersingerhalle will man dann nutzen, um inhaltliche Beschlüsse zu fassen.

Bei der VIT zeigt man sich überrascht von der Entscheidung des Amtsgerichts. Stefan Ollig, Geschäftsführer der VIT: "Wir nehmen die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg zur Kenntnis und gehen davon aus, dass eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen wird. Die VIT wird selbstverständlich jede dort getroffene Entscheidung der Eigentümer respektieren."