Umstrittenes Großprojekt
ICE-Werk: Wald wird nicht verkauft - Standort Altenfurt vom Tisch?
19.6.2021, 10:55 Uhr
Wie ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten erklärte, würde das geplante ICE-Instandhaltungswerk in Altenfurt/Fischbach "eine große Fläche in Anspruch nehmen und diese dauerhaft der Natur und den Bürgerinnen und Bürgern entziehen, weil sie wegen ihrer vielfältigen Schutzkategorien, insbesondere Bannwald und EU-Vogelschutzrichtlinie, in näherer Umgebung gleichwertig nicht ausgeglichen werden kann."
Der Freistaat Bayern "als Eigentümer der für diesen Standort benötigten Flächen in den Staatsforsten wird einem Verkauf daher nicht zustimmen und die entsprechenden Flächen nicht zur Verfügung stellen." Dies schaffe "zudem früh Klarheit für den weiteren Planungsprozess", so der Sprecher.
Zuvor hatte der für das ICE-Werk zuständige Bahn-Projektleiter Carsten Burmeister bei der Bürgerdialog-Veranstaltung zum möglichen Standort in Altenfurt/Fischbach erklärt, dass die Prüfung aller derzeit neun Flächen im Großraum Nürnberg weiterlaufe und auch die Rodung von Teilen des streng geschützten Nürnberger Reichswalds kein Ausschlusskriterium sein könne.
Das sorgte für großen Unmut bei der Nürnberger CSU-Stadtratsfraktion. Die Fraktion erklärte in einer Mitteilung, mit einem Antrag den möglichen Standort Altenfurt-Fischbach für ein neues ICE-Werk der Deutschen Bahn ausschließen zu wollen. Durch den Antrag soll sich der Gesamtstadtrat mit einem Besschluss gegen eine weitere Prüfung von Altenfurt/Fischbach als möglichen Standort aussprechen, so die CSU weiter. Außerdem solle die Stadtverwaltung die Staatsregierung auffordern, den Verkauf der Flächen im Eigentum des Freistaats an die Bahn auszuschließen.
ICE-Werk: Warum die Standortsuche so schwierig ist
Eine DB-Sprecherin erklärte, dass sich erst mit Abschluss der laufenden Untersuchungen herausstellen wird, wie viele und welche der neun Standorte letztlich in das Raumordnungsverfahren eingebracht werden. "Da uns die Aussage zu einem Ausschluss des Erwerbs von expliziten Flächen an einem der Standorte unbekannt ist, können wir mögliche Auswirkungen derzeit nicht bewerten."
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