Illegaler Welpentransport bei Erlangen: Strafe für Tierarzt

13.2.2019, 19:06 Uhr
Illegaler Welpentransport; 42 Welpen in Geflügelgekäfigen gefangen

© Tierheim Nürnberg Illegaler Welpentransport; 42 Welpen in Geflügelgekäfigen gefangen

Eingepfercht in fünf Geflügeltransportboxen aus Plastik, ohne Futter und Wasser: Als die Polizisten während einer Kontrolle den Kombi herauswinkten und an der Raststätte "Weißer Graben" bei Erlangen an der A3 in den Kofferraum blickten, entdeckten sie 42 Tiere, das jüngste etwa vier Wochen alt. Seit Stunden saßen sie in ihrem eigenen Kot und Urin.

Zehn verschiedene Rassen zählten die Fahnder, der 61-jährige Fahrer, ein Tierarzt in Rente, hatte Labradore, Beagle, Möpse und auch Bordeaux-Doggen dabei - Papiere oder Impfungen konnte er nicht vorweisen.

Fast alle Vierbeiner waren krank

Die Polizei beschlagnahmte die Tiere, der Notdienst des Tierheims Nürnberg nahm die Hunde auf. Dort wurden sie von einem Veterinär untersucht. Fast alle Welpen litten unter Durchfall, auch extremer Parasitenbefall, Ohrenentzündungen, Augen- und Nasenausfluss wurden festgestellt, die Welpen litten auch an Parvovirose, einer ansteckenden Viruserkrankung. Später starben sechs der Tiere.Damals bat das Tierheim um Spenden – um die Tiere zu retten, die der tschechische Tierarzt in seiner Gier in Lebensgefahr gebracht hatte.

Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, hatte das Amtsgericht Erlangen gegen den Mann ausgesprochen, jetzt hat er gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingelegt. Die als Bewährungsauflage verhängte Geldbuße in Höhe von 1000 Euro könne er sich als Rentner kaum leisten, so der 61-Jährige. Dass er die Welpen nach Belgien karren und für 100 bis 200 Euro pro Tier habe verkaufen wollen, bestreitet er – doch Richter Norbert Bayerlein hält ihm entgegen, ihm nicht zu glauben.

Schon einmal Hunde illegal transportiert

Die Vermutung, dass der Angeklagte Wiederholungstäter ist, liegt nahe: Bereits 2013 war der Tierarzt in Schweinfurt bei einem illegalen Welpentransport erwischt worden - damals hatte er 78 Tiere in seinen Kofferraum gesperrt.

Mit seiner Berufung hatte der Tierarzt auf Milde gehofft – doch auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt. Und damit, so erklärte der Staatsanwalt dem Angeklagten, wäre denkbar, dass das Strafmaß höher ausfällt oder die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt würde, zumindest werde er genau dies beantragen. Ob die Berufungskammer am Landgericht diesem Antrag gefolgt wäre, sei dahingestellt. Fest steht, dass dieses verbale Foltermittel gewirkt hat: Der Angeklagte nahm seine Berufung zurück und es bleibt bei acht Monaten plus 1000 Euro Geldauflage.