In Nürnberg geboren: Sara A. soll jetzt abgeschoben werden

19.3.2021, 15:23 Uhr

Heute morgen wurde nach Informationen der Redaktion Sara A. aus der JVA Aichach abgeholt und zum Münchner Flughafen gebracht. Dort wartet sie nun auf ihre Abschiebung. Ein Eilantrag ihres Anwalts vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Abschiebung wurde bereits abgelehnt.

Innerhalb von wenigen Stunden

Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums für Bürgerservice, Digitalisierung und Recht der Stadt Nürnberg, bestätigt dies. Wann genau die Abschiebung ansteht, will er nicht sagen. In der Regel geschieht das allerdings innerhalb von wenigen Tagen.

Der Fall Sara A. spaltet seit einiger Zeit die Meinungen: Die 22-Jährige wurde in Nürnberg geboren, sie ist hier aufgewachsen. Als Teenager begann sie Drogen zu nehmen, sie ist heroinsüchtig. Mehrfach wurde Sara A. straffällig. Das wird von keiner Seite in Abrede gestellt, auch der Bayerische Flüchtlingsrat bestätigt, dass sie wegen des Kauf und Besitz von Betäubungsmitteln sowie Diebstahls festgenommen wurde. Besonders häufig aber wegen Hausfriedensbruchs, da sie sich oft am Hauptbahnhof aufgehalten hat, für den sie jedoch ein Hausverbot hat.

Sara A. verbüßte eine neunmonatige Gefängnisstrafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aichach, von dort wurde sie nun abgeholt. Der Flüchtlingsrat glaubt, dass die junge Frau durch Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in ihrer Kindheit und Jungend stark traumatisiert ist und auch deshalb zur Betäubungsmittelkonsumentin wurde.

Aufenthalt wurde 2018 entzogen

Bereits 2018 entzog die Nürnberger Ausländerbehörde Sara A. die Aufenthaltserlaubnis. Diese sei durch mehrere Straftaten verwirkt worden, betont Olaf Kuch immer wieder. A. sei eine Intensivtäterin. Frühere Versuche von A. die Abschiebung zu verhindern, sind gescheitert. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah keinen Asylgrund.

Sara A. soll bald abgeschoben werden. 

Sara A. soll bald abgeschoben werden.  © Boris Roessler, dpa

Zuletzt versuchte der Flüchtlingsrat, ein psychiatrisches Gutachten zu organisieren, dass die junge Frau im Klageverfahren gegen ihren abgelehnten Asylantrag vorlegen könnte. Allerdings sahen dafür sowohl JVA Aichach als auch das Verwaltungsgericht Ansbach, wie die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg keinen Anlass.

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