Kanalnetz: Eigentümer sollen Röhren kontrollieren lassen

25.10.2017, 05:42 Uhr
Laut Nürnberger Satzung müssen Grundstückseigentümer nachweisen, dass ihre Kanäle funktionieren. Spezialfirmen inspizieren die Röhren dafür mit Kameras.

© Milan Jaeger/dpa Laut Nürnberger Satzung müssen Grundstückseigentümer nachweisen, dass ihre Kanäle funktionieren. Spezialfirmen inspizieren die Röhren dafür mit Kameras.

Das öffentlich Kanalnetz in Nürnberg ist insgesamt 1474 Kilometer lang und wird von der Stadt überprüft. Die Länge der privaten Leitungen können Experten allerdings nur schätzen - etwa zwei- bis dreimal länger dürfte es sein, genaue Aufzeichnungen sind nicht vorhanden. Laut Nürnberger Satzung müssen Grundstückseigentümer nachweisen, dass ihre Kanäle funktionieren. Dafür fährt eine beauftragte Spezialfirma den Kanal per Kamerawagen ab und stellt eventuelle Schäden fest. Ronald Funk, der zuständige Abteilungsleiter für Grundstückentwässerung, sagt: "Die Grundstückseigentümer haben eine Bringpflicht."

Alle 25 Jahre müssten diese nachweisen, dass ihre Leitungen in Ordnung sind. Innerhalb der Wasserschutzgebiet - also in Bereichen von Erlenstegen, Laufamholz, Mögeldorf und im Westen der Stadt - sei der Bescheid sogar alle zehn Jahre fällig.

Fristverlängerungen sind nur bedingt zulässig

Wer keine Bescheinigung vorlegen kann, der muss sich um eine Kontrolle bemühen. Doch es gibt wegen der Vorgabe immer wieder Ärger. So ist ein Hausbesitzer in Thon sauer auf die Stadt: Im Jahr 2002 sei sein privater Kanal überprüft worden, doch der Nürnberger hat die Bescheinigung schon vor Jahren weggeworfen. Auch die Spezialfirma, die damals den Auftrag ausgeführt hatte, habe keine Unterlagen mehr. Die Stadt pocht deshalb darauf, dass der Hausbesitzer eine neue Überprüfung in Auftrag gibt. "Da bekommt man doch einen Lachkrampf, das ist absolut nicht kundenfreundlich", sagt der 63-Jährige.

Es ist nicht der einzige Fall, der für Diskussionen sorgt. Manche Hausbesitzer würden um eine Fristverlängerung bitten, berichtet Abteilungsleiter Funk. Die Verwaltung lasse hier mit sich reden: Wenn etwa eine Spezialfirma bestätigt, dass sie erst Monate später zur Inspektion kommen kann, dann akzeptiere die Stadt dies. Doch sagt Funk auch: "Allerdings gibt es auch keine zehn Jahre Fristverlängerung, wir lassen uns nicht verscheißern."

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