Kommentar: Abschiebung der 22-Jährigen ist nicht richtig

29.1.2021, 05:59 Uhr
Ein Abschiebeflug am Baden-Airport in Rheinmünster (Archivfoto).

© Daniel Maurer/dpa Ein Abschiebeflug am Baden-Airport in Rheinmünster (Archivfoto).

Die Nürnberger Ausländerbehörde spricht von einer Intensivtäterin. Und ja, die Strafakte ist dick, sie beinhaltet Diebstahl, Hausfriedensbruch, Kauf und Besitz von Betäubungsmitteln. Das sind keine Lappalien, das sind handfeste Straftaten. Nicht umsonst sitzt die Frau in der JVA Aichach eine Haftstrafe ab.

Ist das aber Grund genug, ihr die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen? Eine Abschiebung anzusetzen in ein Land, das ihr total fremd ist? Das ganz anders als Deutschland tickt, das Land, in dem die 22-Jährige aufgewachsen ist?

Die Nürnberger Ausländerbehörde sieht sich mit ihren Plänen auf juristisch sicherem Boden und das stimmt rechtlich gesehen auch. Doch die Abschiebung mag vom Gesetz gedeckt sein, richtig ist sie damit aber noch lange nicht. Es muss unserem Verständnis von Menschlichkeit widersprechen, die 22-Jährige nach Äthiopien "zurückzuführen".

In Deutschland sozialisiert

Denn, das sollte man nicht vergessen: Sie ist in Deutschland, in Nürnberg, aufgewachsen und sozialisiert worden. Deutschland hat mehr mit ihrer Drogensucht und ihren Straftaten zu tun als Äthiopien – das nur das Land ihrer Eltern ist.

Die Nürnberger Ausländerbehörde sollte ihre Entscheidung daher dringend überdenken – auch wenn sie dafür von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen müsste. Doch den gibt es in diesem Fall allemal.