"Lockdown light": Was in Nürnberg erlaubt ist - und was nicht

1.11.2020, 16:56 Uhr
Menschenansammlungen soll es in der Nürnberger Innenstadt in den kommenden Wochen nicht mehr geben. 

© Michael Matejka, NNZ Menschenansammlungen soll es in der Nürnberger Innenstadt in den kommenden Wochen nicht mehr geben. 

In Nürnberg gelten seit einigen Tagen wegen des hohen Sieben-Tage-Inzidenzwert ohnehin striktere Regeln als anderswo in Bayern - die Corona-Ampel steht in der Stadt auf Dunkelrot. Die Sperrstunde gilt etwa ab 21 Uhr, in weiten Teilen der Innenstadt herrscht Maskenpflicht. Jetzt, am Montag, startet der "Lockdown light", deutschlandweit wird das öffentliche Leben heruntergefahren. In Nürnberg werden aber einige wenige Dinge erlaubt bleiben.


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Die Stadt stellt etwa klar, dass öffentliche Spielplätze unter freiem Himmel geöffnet sind. "Dort dürfen aber keine Ansammlungen von Personen stattfinden", heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem bleiben Wochenmärkte und andere Märkte, bei denen Waren verkauft werden, erlaubt - zumindest dann, wenn sie "keinen Volkfestcharakter haben und keine größeren Besucherströme anziehen". Auch ein entsprechendes Hygienekonzept sei notwendig, heißt es aus dem Rathaus.

Friseure dürfen öffnen, Bäder und Tiergarten schließen

Im Gegensatz zum Lockdown aus dem Frühjahr dürfen Friseure weiter arbeiten. "Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich", teilt die Stadt mit. "Kosmetikstudios, Fitnesseinrichtungen, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen nicht öffnen."


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In der Staatsoper und nahezu allen städtischen Kultureinrichtungen fällt derweil der Vorhang - sie müssen schließen. Auch Kinos wie das Cinecitta müssen den Betrieb vorerst einstellen, ebenso wie der Nürnberger Tiergarten und alle Bäder im Stadtgebiet. Stadtführungen und Messen sind untersagt, die Verbraucherschau Consumenta wurde vor Wochen schon abgesagt.

In den vergangenen Tagen hamsterten die Nürnberger Bücher aus den Bibliotheken - unnötig, wie die Stadt betont. Denn: Alle Standorte der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Ebenso der Einzel- und Großhandel. Allerdings darf sich auf zehn Quadratmetern nur ein Kunde aufhalten. Die Geschäfte müssen entsprechende Einlassvorkehrungen treffen.

Profisport bleibt erlaubt, Amateure schauen in die Röhre

Veranstaltungen, betont die Stadt, sind grundsätzlich verboten. Aber: Der Profisport geht weiter, etwa beim 1. FC Nürnberg, der allerdings ohne Fans spielen muss. "Amateursport ist in dem Zeittraum nicht möglich", heißt es aus dem Rathaus. "Wer privat Sport treiben möchte, darf dies allein oder mit einer weiteren Person sowie Angehörigen des eigenen Hausstands."

Die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in ausgewiesenen Zonen gilt in Nürnberg weiter. An Tankstellen etwa gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 22 und 6 Uhr. Kneipen und Restaurants müssen komplett schließen, Speisen können nur noch per Lieferung oder Abholung verkauft werden. Spielhallen und Wettannahmestellen sind ebenfalls ab 2. November zu.

Gottesdienste sowie Demonstrationen bleiben weiter möglich, zumindest dann, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt wird. "Ab 200 Personen ist in der Regel eine Maskenpflicht anzuordnen", so die Stadt.

Sonst gelten die bundesweiten Regelngen. Was erlaubt ist und was nicht, lesen Sie hier: