Kultusminister mit klarer Ansage

Streik am Montag: Bayerns Schüler dürfen zuhause bleiben - aber nur unter einer Bedingung

Sabine Ebinger

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26.3.2023, 17:29 Uhr
Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei einer Kundgebung auf dem Kornmarkt im März.

© Daniel Löb, dpa Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei einer Kundgebung auf dem Kornmarkt im März.

Es ist bitter für die Fahrgäste: Wegen eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG legen die Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr und bei weiteren Verkehrsanbietern am Montag, 27. März, ihre Arbeit nieder. Es kommt bundesweit zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehr.

Auch in Nürnberg wird der Fern- und Regionalverkehr pausieren. Hart ist das für Pendler und Schulkinder. Doch was ist mit Schülern, die einen weiten Weg haben und wegen der Entfernung nicht zu Fuß gehen können? Was ist, wenn Eltern ihr Kind nicht mit dem Auto bringen können? Dürfen die Kinder dann daheimbleiben?

Grundsätzlich gilt in Bayern die Schulpflicht. Doch in bestimmten Fällen ist es erlaubt, dem Unterricht fernzubleiben. Dazu verweist das bayerische Kultusministerium auf die Bayerische Schulordnung (BayScho). Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, könnten daher am 27. März ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben.

Dies bestätigte auch Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Freitag der "Deutschen Presse-Agentur" in München: "Für Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und sonst keine Fahrtmöglichkeit haben, gibt es Sonderregelungen: Sie können am Montag zu Hause bleiben; die Schule muss in diesem Fall aber auf jeden Fall informiert werden."

"Der für Montag angekündigte Warnstreik wird auch viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Bayern auf Ihrem Weg zur Schule treffen. Trotz des Streiks findet am Montag aber an den Schulen in Bayern grundsätzlich regulärer Unterricht statt – viele kommen ja zum Beispiel auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule", betonte Piazolo.

Je nach Situation vor Ort seien im Einzelfall auch flexible Sonderlösungen und weitergehende Maßnahmen möglich wie die Verlegung von angekündigten Leistungsnachweisen oder Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen, sagte Piazolo. "Etwaige Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten direkt von den Schulen."

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