Messerstecher von Johannis: Heute fällt das Urteil

16.10.2019, 06:00 Uhr
Verteidiger Udo Freier kennt Daniel G. seit Jahren – der wohnungslose Angeklagte aus Sachsen-Anhalt hat ein dickes Vorstrafenregister mit 18 Einträgen.

© Foto: Isabel-Marie Köppel Verteidiger Udo Freier kennt Daniel G. seit Jahren – der wohnungslose Angeklagte aus Sachsen-Anhalt hat ein dickes Vorstrafenregister mit 18 Einträgen.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe, die besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung – mehr geht nicht.

Es sind die härtesten Sanktionen, die das Strafrecht zu bieten hat, die Oberstaatsanwalt Thomas Weyde im Strafverfahren um den Messerstecher von St. Johannis fordert: Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe prüft die Strafvollstreckung nach 15 Jahren, ob der Gefangene eine Chance kriegt, sprich, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dieser Automatismus nach 15 Jahren wird ausdrücklich außer Kraft gesetzt, wenn in dem Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist.

Und wenn die Richter der Schwurgerichtskammer dem Staatsanwalt folgen und die Sicherungsverwahrung verhängen, kommt Daniel G., selbst wenn er seine Strafe abgesessen hat, erst wieder in Freiheit, wenn er nicht mehr als gefährlich gilt. Das Urteil wird am heutigen Nachmittag im Landgericht Nürnberg-Fürth erwartet.

"Dass die Frauen heute noch leben, ist nur dem Zufall zu verdanken", stellt Thomas Weyde fest.

Daniel G., ein Wohnungsloser aus Sachsen-Anhalt, rammte am 13. Dezember 2018 zwei Frauen auf offener Straße ein Messer in den Bauch, einer dritte Frau stieß er in den Rücken, ohne ärztliche Hilfe hätten die Frauen nicht überlebt. Gerade bei Maria H. (Name geändert) – sie wurde von Daniel G. besonders schwer verletzt – war offen, ob sie den nächsten Tag noch erleben würde. Als der Arzt, der sie damals operierte, als Zeuge aussagte, war es im Sitzungssaal mucksmäuschenstill. "Ich konnte förmlich hören, dass dem Chirurgen ein Stein vom Herzen fiel, als er hier im Gericht schilderte, wie froh er ist, dass er ihr Leben retten konnte", so der Oberstaatsanwalt.

Oberstaatsanwalt Thomas Weyde.

Oberstaatsanwalt Thomas Weyde. © Foto: Isabel-Marie Köppel

Was den Angeklagten dazu trieb, Frauen, die er nicht einmal kannte, die ihm zufällig begegneten, aus heiterem Himmel anzugreifen und so brutal zu verletzen? Sein Vater sprach von "Hass auf Frauen", erinnert der Staatsanwalt, Daniel G. selbst suchte Wochen vor der Tat eine Polizeiwache in Berlin auf und gab an, dass er ins Gefängnis wolle. "Doch seine Motivation für die Taten ist im Dunkeln geblieben", sagt Weyde. "Die Frauen waren einfach nur zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort – es gibt keine andere Erklärung."

Der Staatsanwalt und die Nebenkläger Maximilian Bär und Andrea Kühne sind sich einig: Allein die Fülle an Vorstrafen zeige den Hang des Angeklagten zu Straftaten, auch habe der Psychiater keine positive Kriminalprognose formuliert: Der 39-jährige Daniel G. wird auch für die Zukunft als gefährlich für die Allgemeinheit beschrieben.

Immer wenn es ungemütlich wird, duckt sich der Angeklagte weg", wettert Maximilian Bär, er vertritt Nebenklägerin Maria H. und spricht Daniel G. direkt an: All die Verhandlungstage habe er Maria H. gegenübergesessen und meist mit gesenktem Kopf zu Boden geguckt. Er habe weder "den Respekt für eine direkte Entschuldigung aufgebracht", noch den "Mumm" gehabt, Maria H. ins Gesicht zu sehen.


Eine Chronologie der Ereignisse


"Sie wollten meine Mandantin töten. Sie haben es nicht geschafft. Sie ist das Gegenteil von Ihnen. Sie ist eine starke Frau – und Sie weinen nur über Ihr eigenes Versagen."

Das Geständnis des Angeklagten will Anwalt Bär höchstens als Teilgeständnis gewertet wissen. Mit keiner einzigen Silbe habe G. erklärt, warum er die Frauen angriff, als er tränenreich die Taten einräumte. "Ihre Erklärung entspringt Selbstmitleid, von Reue und Schuldeinsicht keine Spur. Die Wucht und Brutalität, mit der Sie zugestochen haben, zeigt Vernichtungswillen."

Gerade diesen Tötungswillen stellen die Verteidiger Günther Bogatz und Udo Freier infrage: Daniel G. habe nicht in allen Fällen in Tötungsabsicht gehandelt, es handle sich nur bei dem Angriff gegen Maria H. um eine versuchte Tötung. Bei einer Tat sei der Angeklagte vom Mordversuch zurückgetreten, der dritte Angriff sei nur eine gefährliche Körperverletzung. Überdies habe sich G. zu Prozessbeginn entschuldigt, sein zu Boden gerichteter Blick sei als Zeichen der Scham zu verstehen. Die Verteidiger plädieren für eine neue Perspektive für Daniel G.: Er soll in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden, der Erfolg einer Therapie sei nicht auszuschließen. G. hatte seine Verbrechen bereits im Januar, während er in U-Haft saß, bei der Kripo gestanden.

Ohnehin war die Beweislast erdrückend: Mit Hilfe der Aufnahmen von Überwachungskameras konnten die Stunden vor den Messerangriffen rekonstruiert werden, an der Kleidung des Daniel G. klebte Blut von einer der geschädigten Frauen.

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