Missbrauch im Kinderbett: Nürnberger gesteht vor Gericht

26.2.2018, 19:28 Uhr

In der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2017 machte Kurt K. (Namen der Betroffenen geändert) seine Nichte zum Objekt seiner Begierde – Birgit A., damals 18 Jahre, hatte ein Schlafmittel genommen und befand sich im Dämmerzustand. Wehren konnte sie sich nicht, doch dass ihr der Onkel zwischen die Beine griff, bekam sie mit.

Es war einer von vielen Besuchen bei ihrem Onkel, auch weil sie sich mit ihrer fünf Jahre jüngeren Cousine gut verstand, übernachtete sie häufig bei der Verwandtschaft. Es war nicht der erste sexuelle Übergriff, den Birgit A. erduldete: Bereits zwischen 2005 und 2011, sie war damals im Grundschulalter, vergriff sich der Onkel immer wieder an ihr, betatschte sie an intimsten Stellen unter ihrem Schlafanzug. Doch im vergangenen Jahr ging sie zur Polizei – und so wurde bekannt, dass sie nicht die Einzige war, die der 45-jährige Hausmeister Kurt K., der damals im Nürnberger Norden lebte, benutzt hatte, um seine Fantasien auszuleben.

Dass er "Neigungen" zu Kindern habe, will der Angeklagte, selbst zweifacher Familienvater, vor der 16. Strafkammer nicht bestätigen, "mich hat es wohl überkommen", sagt er, es klingt nach Scham und nach einer Ausrede: Denn nach Birgit A.s Anzeige stellte die Polizei bei ihm auch Kinderpornografie sicher, zudem brachten die Ermittlungen ans Licht, dass er sich bereits seit über zwanzig Jahren immer wieder an Kindern verging.

Opfer war höchstens sieben Jahre

Zwischen 1996 und 1998 missbrauchte er mehrfach Birgit A.s Halbschwester, die junge Frau ist heute 26 Jahre – als er sie in ihrem eigenen Stockbett vergewaltigte, war sie höchstens sieben Jahre alt, das genaue Datum des Übergriffs kann die Geschädigte heute nicht mehr nennen. Dass er seine Stellung als fürsorglicher Onkel ausnutzte, räumt der Angeklagte (Verteidiger: Thomas Dolmany) vor Gericht ein. Auch in den Jahren 2005 und 2006 mimte er den hilfsbereiten Freund, als er immer wieder der Tochter eines Bekannten gestattete, bei ihm zu übernachten.

Auch dieses Mädchen war im Grundschulalter, als sie immer wieder bei ihrem väterlichen Freund Kurt K. anrief, um vor ihrem alkoholisierten, alleinerziehenden Vater zu flüchten – der Angeklagte bezahlte ihr ein Taxi und als sie bei ihm war, zwang er sie in sein Bett und befummelte das Mädchen unter dem Schlafanzug. Besonders dreist vergriff er sich auch an der Tochter einer Bekannten, während seine damalige Lebensgefährtin mit im Bett lag: In den Jahren 2004 und 2008 schlief das Mädchen, damals zwischen sieben und neun Jahre alt, im Bett des Paares – während die Mutter schlief, nutzte er die Nähe zu dem Kind für sexuelle Übergriffe.

Zumindest ermöglicht das Geständnis des Angeklagten eine Prozessabsprache – die Geschädigten können sich zwar vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zu dem Martyrium, das ihnen widerfuhr, äußern, doch eine detaillierte Befragung bleibt ihnen erspart. Den Angeklagten erwarten voraussichtlich fünf Jahre Freiheitsstrafe für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben Fällen, Vergewaltigung in vier Fällen sowie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.