Nürnberg: Kampfhunde-Halter umgehen immer wieder Gesetze

6.4.2018, 05:54 Uhr
Wer in Bayern einen Kampfhund halten will, muss einige Auflagen erfüllen.

© dpa Wer in Bayern einen Kampfhund halten will, muss einige Auflagen erfüllen.

Die Bundesländer verfahren unterschiedlich: Manche führen Listen mit als gefährlich eingestuften Rassen, die nur unter Auflagen gehalten werden dürfen. In anderen Bundesländern muss man etwa einen Hundeführerschein ablegen, wenn man sich einen Hund anschaffen will.

Welche Hunderassen in Bayern als Kampfhunde einzustufen sind, gibt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vor. Demnach zählen fünf Rassen zur Kategorie 1, von Pitbull bis American Staffordshire Terrier. Ein Staffordshire-Terrier-Mischling steht im Verdacht, am Dienstag seine Besitzerin und deren Sohn getötet zu haben.

Haltungsinteresse reicht für Genehmigung nicht aus

Die Hunde dieser Kategorie sind in Bayern erlaubnispflichtig. In Nürnberg gibt es laut Ordnungsamt derzeit gerade einmal einen einzigen Hund der Kategorie 1, für den derzeit eine Erlaubnis vorliegt.

Dabei handele sich um einen aus einem anderen Bundesland zugezogenen Hund, für den dort bereits eine Erlaubnis vorgelegen habe, und der schon sehr lange in der Familie leben würde, so Robert Pollack, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. "Dieses Tier haben wir zur Begutachtung zugelassen und diese hat ergeben, dass es nicht gesteigert aggressiv ist." Grundsätzlich reiche ein Haltungsinteresse einfach nicht aus, um eine Genehmigung zu bekommen, so Pollack weiter.

Beschlagnahmte Tiere landen im Tierheim

Somit werden Hunde dieser Kategorie in Nürnberg im Grunde gar nicht gehalten - zumindest offiziell. Dass die Praxis anders aussieht, weiß Tanja Schnabel vom Nürnberger Tierheim. Von den etwa 50 Hunden, die derzeit bei ihr untergebracht sind, gehören sechs zur Kategorie 1. "Die Hunde sind aber nicht wegen Verhaltensauffälligkeiten abgegeben worden", wie sie betont. Vielmehr seien die Tiere beschlagnahmt worden, weil keine Erlaubnis für ihre Haltung vorlag oder sie stammen aus illegalen Transporten.

Mit sechs Hunden dieser Kategorie sei der Bestand relativ hoch. "Das ist natürlich schwierig für uns, weil wir sie innerhalb Bayerns nicht vermitteln dürfen", sagte sie. Es funktioniere aber dennoch relativ gut, sie bei geeigneten Haltern in anderen Bundesländern unterzubringen. Daneben sind derzeit noch fünf Hunde der Kategorie 2 unterbracht. Sie dürfen ohne Erlaubnis gehalten werden - wenn ein Gutachten vorgelegt wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Das Ordnungsamt kann dann ein Negativzeugnis ausstellen, das mit Auflagen verbunden werden kann.

Von der reinen Orientierung an der Rasse hält Tanja Schnabel unterdessen nichts. Die Gesetze seien nicht zu lasch, sondern die Prioritäten falsch gesetzt. "Ein Halter muss einfach nachweisen können, dass er keine Führungsprobleme hat und klare Regeln vorgeben kann." Daher sei ein Hundeführerschein sinnvoll. Die Rasselisten gehörten hingegen abgeschafft.

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