Nürnberger in Frankreich verhaftet: Gericht bestätigt Urteil

17.10.2019, 18:16 Uhr

Drei Nürnberger, die nach eigenen Angaben auf dem Weg in den Urlaub ins spanische Baskenland waren, waren Ende August, wenige Tage vor dem G 7-Gipfel, an einer Mautstelle an der französischen Autobahn festgenommen worden. In ihrem Wagen hatten Polizeibeamte unter anderem linke Literatur und Sturmhauben gefunden, daraus leitete die französische Justiz den Vorwurf ab, das Trio hätte möglicherweise Straftaten begehen wollen. In einem Schnellverfahren wurden die Männer zu zwei und drei Monaten Haft verurteilt.


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Alice Becker, eine der drei französischen Verteidiger, nennt das Urteil des Berufungsgerichts in Pau, das den vorangegangenen Richterspruch bestätigte, unbegreiflich: "Da den jungen Männern keine strafbare Handlung vorgeworfen werden kann, stützte man sich lediglich auf die Vermutung, sie hätten einer gewalttätigen Gruppe angehört und schädliche Absichten gehabt." Die Polizei habe sie allerdings in beträchtlicher Entfernung von den Gegendemonstrationen gegen den G7-Gipfel angehalten und die Verurteilten seien nachweislich auf dem Weg in den Camping-Urlaub in Spanien gewesen, so Becker.

Kritik vom Nürnberger Solidaritätskreis

In den Augen der Anwältin handelt es sich um ein "politisch motiviertes Urteil". Schon dass die jungen Männer zwischen 18 und 23 Jahren unmittelbar nach ihrer Kontrolle festgenommen und inhaftiert worden waren, sei aus juristischer Sicht nicht zu rechtfertigen. Deshalb müsse auch der letzte noch mögliche Schritt, ein Revisionsantrag, in Erwägung gezogen werden.

Heftige Kritik kommt auch vom Nürnberger Solidaritätskreis für die "3 von der Autobahn". Das Urteil sei ein Skandal, so eine Sprecherin. "Es ist ein politisches Urteil, das jetzt als politisches Urteil bestätigt wurde." Im deutschen Strafrecht wäre ein vergleichbarer Schuldspruch aus Sicht von Juristen nicht möglich. "Hier kann man nicht jemanden präventiv in Haft nehmen", so ein Anwalt.

Wie geht es mit den Inhaftierten weiter?

Offen ist, wie es für die Inhaftierten weitergeht. Nach Angaben des Solidaritätskreises wird den beiden Älteren am Freitag ihr Entlassungstermin mitgeteilt. Der Jüngste war schon in der vergangenen Woche nach Deutschland abgeschoben worden. Er war nur zu zwei Monaten Haft verurteilt worden und war wegen guter Führung vorzeitig freigekommen. Allerdings musste auch er zuvor noch eine Odyssee hinter sich bringen und saß nach Angaben von Angehörigen sechs Tage in einem Abschiebegefängnis, bevor er freikam.