Aufregung

Pfefferspray-Attacke in Nürnberger Disko: Mehrere Festnahmen - Polizei attackiert

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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3.12.2023, 11:51 Uhr

Weil ein Mann beim Feiern deutlich über die Strenge schlug, ist es in der Nacht zum Sonntag (03.12.2023) vor einer Nürnberger Diskothek zu einem Polizeieinsatz gekommen. Konkret – so beschreibt es das Polizeipräsidium Mittelfranken nun in einem offiziellen Pressebericht – wurden Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte zu einer Auseinandersetzung in einer Diskothek in der Bahnhofstraße gerufen. Hier habe ein 22-Jähriger auf der Tanzfläche plötzlich und unvermittelt Pfefferspray versprüht.

Zuvor sei der Verdächtige mit einem anderen Besucher in Streit geraten. Dieser begann wohl zunächst verbal, wurde dann aber schnell körperlich, als der 22-Jährige sein Gegenüber „zunächst mit Schlägen traktiert und im weiteren Verlauf Pfefferspray in dessen Gesicht gesprüht“ habe. Nach dem Vorfall klagten auch direkt mehrere Personen über Atembeschwerden.

Die Beamtinnen und Beamten waren noch dabei, den Sachverhalt vor der Diskothek aufzunehmen, als ein 29-Jähriger, der an der vorangegangenen Auseinandersetzung nicht beteiligt war, auf die Streifenkräfte zukam. Plötzlich attackierte er diese auch unvermittelt. Der Mann wurde daraufhin sofort vorübergehend festgenommen. Nun kam ein 20-jähriger Begleiter hinzu, der versuchte, seinen Bekannten gewaltsam wieder zu befreien. Weitere Streifenkräfte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte nahmen dann neben dem 29-Jährigen auch den 20-Jährigen vorläufig fest. Beide Personen leisteten dabei heftigen Widerstand. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht an der Hand verletzt.

Aktionen haben Folgen

Für den 22-Jährigen hat die Aktion mit dem Pfefferspray nun auch juristische Folgen. Der Mann muss sich wegen des Verdachts der Gefährlichen Körperverletzung verantworten. Gegen den 29-Jährigen wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Auf den 20-Jährigen komme zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung zu.


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