Polizeigewahrsam: So viel kostet eine Nacht in der Zelle

26.1.2018, 05:42 Uhr
60 Euro veranschlagt das Polizeipräsidium Mittelfranken für eine Nacht in der Zelle. (Symbolbild)

© David Young/dpa 60 Euro veranschlagt das Polizeipräsidium Mittelfranken für eine Nacht in der Zelle. (Symbolbild)

"Gewahrsamnahme" nennt sich der Vorgang, dessen Rechtsgrundlage sich in Artikel 17 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) findet. Danach dürfen Polizeibeamte einen Menschen unter anderem dann in Gewahrsam nehmen, wenn dies zu dessen Schutz von Leib und Leben notwendig ist oder wenn sich der Betreffende in einer erkennbar hilflosen Lage befindet. Verwirrte Menschen nennt Polizeisprecher Michael Petzold als ein Beispiel. Früher nahm die Polizei auch häufig Betrunkene in ihre Zellen-obhut. Doch in aller Regel müssen solche Menschen ärztlich überwacht bzw. behandelt werden, weshalb sie heute in aller Regel im Nord-Klinikum eingeliefert werden.

"Eher selten", so Petzold, ist in Nürnberg und der Region der sogenannte Unterbindungsgewahrsam. Nach dem PAG darf die Polizei auch Menschen vorübergehend festsetzen, um die Begehung einer Straftat oder einer erheblichen Ordnungswidrigkeit zu verhindern. Zum Beispiel, wenn der Betreffende eine entsprechende Tat angekündigt hat oder etwa, wenn bei ihm Waffen oder Tatwerkzeuge gefunden werden, die auf eine unmittelbar bevorstehende Tat schließen lassen. In Gewahrsam nehmen dürfen die Beamten auch Zeitgenossen, die bereits als Straftäter, öffentliche Störer oder Ähnliches aus der Vergangenheit bekannt sind, wenn davon auszugehen ist, dass sie dabei sind, diese Verhaltensweisen zu wiederholen.

In Nürnberg gilt für Hooligans eine andere Regelung

Fußball-Hooligans in den Ultra-Lagern der Bundesliga-Vereine wären hierfür ein Beispiel. Sie versuchen bekanntlich immer wieder, Ultras anderer "verhasster" Vereine am Rande von Spielen der beiden Fußballmannschaften zu überfallen – oder sich mit dem jeweils anderen Ultra-Lager auf der grünen Wiese zu einer Prügelei zu verabreden.

In Hildesheim hat die Polizei vor geraumer Zeit mit aller Konsequenz durchgegriffen. Die gewaltbereiten Anhänger von Hannover 96 und Eintracht Braunschweig hatten sich im Vorfeld einer Punktebegegnung der beiden Vereine zu einer Massenschlägerei verabredet. Die Polizei bekam Wind davon, setzte mehr als 170 nahe eines Baumarktes fest und verfrachtete die Schläger für eine Nacht in diverse Haftzellen. Am Ende flatterten den Hooligans Kostenbescheide über jeweils 95 Euro ins Haus. Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover vor einigen Tagen.

In Nürnberg wäre die Übernachtung in der Polizeizelle für Hooligans grundsätzlich kostenfrei, sagt Polizeisprecher Petzold. So ist die Regelung für den Unterbindungsgewahrsam in Bayern, und die Polizei ist bekanntlich Ländersache. Es sei denn, der in Gewahrsam Genommene würde die Zelle verschmutzen oder es müsste ein Arzt kommen und etwa die Haftfähigkeit des Betroffenen überprüfen. Solche Auslagen würden auch hier in Rechnung gestellt.

Aber, wie gesagt, zum Unterbindungsgewahrsam greift die Polizei in Mittelfranken nur relativ selten. Vermutlich auch deshalb, weil die Einsatzkräfte die Ultra-Gruppierungen im Gefolge des 1. FC Nürnberg sowie diverser Gastvereine – von Dynamo Dresden bis zur SpVgg Greuther Fürth – bei den diversen Fußball-Begegnungen bislang noch immer gut im Griff gehabt haben.

2 Kommentare