Urteil gefällt

Raser-Unfall mit einem Toten in Nürnberg: Junger Autofahrer muss über dreieinhalb Jahre in Haft

Irini Paul

Lokalredaktion

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3.3.2023, 13:17 Uhr
Im Verlauf der Raserei überfuhr der Unglücksfahrer auch Kreuzungen und solche mit Ampeln. 

© imago images/CHROMORANGE, NNZ Im Verlauf der Raserei überfuhr der Unglücksfahrer auch Kreuzungen und solche mit Ampeln. 

In dieser Sommernacht 2022 raste der 23-Jährige Bela K. (Name geändert) in seinem Audi A7 Sportback mit einem Tempo von 110 bis zu 130 Kilometer pro Stunde durch den Steinbühler Tunnel in Richtung Frauentorgraben. Erlaubt waren 50 km/h. Beteiligt war auch ein weiteres Fahrzeug, das ähnlich schnell unterwegs war. Der Abend wird zum Verhängnis für einen 31-jährigen unbeteiligten Fußgänger.

Infolge der massiv überhöhten Geschwindigkeit verlor Bela K. die Gewalt über seinen Oberklassewagen und geriet auf den Gehweg. Dort erfasste der Wagen einen Fußgänger, der mit einem Freund unterwegs war. Der 31-Jährige wurde durch den Aufprall in die die Luft geschleudert und kam durch die Wucht erst nach etwa 10 bis 15 Metern wieder zum Liegen kam. Der Begleitung des Opfers gelang es gerade noch, hinter eine Hausecke zur Seite zu springen.

Nach der Kollision hielt Bela K., in dessen Wagen auch sein Bruder und ein Freund saßen, jedoch nicht an, sondern raste weiter. Der Fußgänger erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Am späten Abend stellte sich Bela K. schließlich bei der Polizei. Seitdem saß er in U-Haft.

Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Unfallflucht wurde Bela K. nun vom Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Siegfried Spliesgart zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.

Dass der junge Mann keine Vorstrafen hat und sich zudem selbst gestellt hatte, hatte zuvor Staatsanwalt Danny Schaller in seinem Plädoyer als strafmildernd gewertet und eine Gesamthaftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte zwei Jahre und sechs Monate als angemessen erachtet. Das maximale Strafmaß wären vier Jahre gewesen.
Was der Angeklagte vor Gericht zu dem schrecklichen Geschehen sagte und welche Rolle Videoaufnahmen von diesem und einem weiteren illegalen Rennen in der Frankenstraße spielen, lesen Sie in unserem ausführlichen Gerichtsreport auf NN.de.