Rechter Fackelzug in Nürnberg: Gericht verhängt Strafe

2.7.2020, 16:30 Uhr
Rechter Fackelzug in Nürnberg: Gericht verhängt Strafe

© Screenshot YouTube

Auterhoff hatte den Aufmarsch organisiert und gefilmt und anschließend ein Video ins Netz gestellt. Als das Video des Fackelzugs mit 18 Teilnehmern im Internet auftauchte, war die Empörung in der Bevölkerung, der Stadtverwaltung und im Stadtrat groß. "Widerlich"“ und "inakzeptabel“ nannte der damalige Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) die "Provokation der rechten Szene“. Unter den Fackelträgern war auch ein CSU-Mann aus dem Unionsverband Nürnberg-Fürth-Schwabach, die Partei beschloss damals, ihn auszuschließen.


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Besonders fielen unter den Fackelträgern Mitglieder der rechten Gruppierung "Wodans Erben Germanien“ auf, sie trugen schwarze Kleidung mit eindeutiger Aufschrift. Im Video ist zu sehen, wie sich die Teilnehmer des Fackelzugs an den Grundig-Türmen in der Beuthener Straße trafen. Hier sind Flüchtlinge untergebracht, im Film wird dies kritisiert – angeblich würden die Flüchtlinge besser behandelt als die Obdachlosen in diesem Land.

Strophen des Deutschlandlieds im Video

Die Teilnehmer des Fackelzugs laufen weiter zur Zeppelintribüne auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände. Dort stehen sie auf der Steintribüne, auf der Adolf Hitler während der NS-Zeit in den 30er Jahren seine Hetzreden gehalten hat. Musikalisch unterlegt ist das Video mit allen Strophen des Deutschlandlieds.


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Das Video wurde über einen YouTube-Kanal verbreitet, für den sich unter anderem Frank Auterhoff (50) verantwortlich zeichnet. Nach Auffassung des Gerichts hatte er in seinem Freundes- und Bekanntenkreis zu dem Marsch aufgerufen, ohne dies vorher anzumelden.

Ordnungsamt verhängte Geldbuße

Das Ordnungsamt eröffnete ein Bußgeldverfahren wegen einer nicht angemeldeten Versammlung, das Gesetz sieht hierfür ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro vor – das Ordnungsamt forderte wegen des Verstoßes eine Geldbuße von 800 Euro. Dagegen setzte sich Auterhoff zur Wehr, jedoch erfolglos.


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Die ursprüngliche Geldbuße gehe von einem Geständnis und Schuldeinsicht aus, hieß es in der Urteilsbegründung. Amtsrichterin Iris Track verhängte 1200 Euro Geldbuße. Er habe sich nicht einsichtig gezeigt. Vorher hatte Oberstaatsanwältin Elisabeth Böhmer 1500 Euro Bußgeld gefordert.


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Gericht schenkte ihm keinen Glauben

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Betroffene kann Berufung zum Landgericht Nürnberg-Fürth einlegen. Auterhoff argumentiert, dass er nicht zu einer Versammlung aufgerufen hatte, sondern mit Freunden und Bekannten nur spazieren gegangen sei. Daher sei eine Anmeldung beim Ordnungsamt nicht notwendig gewesen.

Sein historisches Interesse beispielsweise am Stadion sei groß, auch habe er mit seinen Bekannten über das "Gärtla“, den ehemaligen Biergarten gleich neben dem Stadion, sprechen wollen. Angesichts seiner einschlägigen Vorstrafen, unter anderem wegen Volksverhetzung, schenkte ihm das Gericht keinen Glauben.