Straßensperren und Campingverbot

Rock im Park: Das müssen Fans bereits vor Beginn des Festivals in Nürnberg beachten

Irini Paul

NN-Lokales

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26.5.2023, 13:17 Uhr
Von Freitag bis Sonntag, 2. bis 4. Juni, findet wieder „Rock im Park“ statt - eines der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands.

© Stefan Hippel, NNZ Von Freitag bis Sonntag, 2. bis 4. Juni, findet wieder „Rock im Park“ statt - eines der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands.

Von Freitag bis Sonntag, 2. bis 4. Juni, findet im Volkspark Dutzendteich wieder "Rock im Park" statt, eines der größten Open-Air-Rockfestivals Deutschlands.

Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus von Rock im Park sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände ab Dienstag, 30. Mai, bis einschließlich Dienstag, 6. Juni 2023, für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr gesperrt. Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt beziehungsweise kein Durchgang möglich: in Nord-Süd-Richtung zwischen Bayernstraße und Karl-Schönleben-Straße über die Große Straße, in Ost-West-Richtung zwischen Münchener Straße und Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich und zwischen Bayernstraße und Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.

Rad- und Fußwege offen

Die Zeppelinstraße wird direkt im Anschluss an Rock im Park wegen Wohnmobil-Stellplätzen des Deutschen Evangelischen Kirchentags weiterhin bis einschließlich Montag, 12. Juni 2023, gesperrt bleiben. Außerdem gesperrt sind der Fuß- und Radweg entlang der Münchener Straße auf deren Ostseite zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße und der Radweg entlang der Bayernstraße auf deren Südseite. Die Fuß- und Radwege entlang der Münchener Straße auf deren Westseite und der Bayernstraße auf deren Nordseite sind offen.

Campingverbot

Die Stadt Nürnberg hat mit Allgemeinverfügung von Donnerstag, 1. Juni, 0 Uhr, bis Montag, 5. Juni, 24 Uhr, das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände von "Rock im Park" ausgewiesenen Camping- und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad für folgende Gebiete (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden) verboten:
Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Otto-Bärnreuther Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr.-Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße, Münchener Straße.

Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zwecke des Bewohnens und das Bewohnen solcher Vorrichtungen, das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen. Entgegen des Verbots aufgestellte Gegenstände müssen von den Personen, die die Gegenstände aufgestellt haben oder diese nutzen, auf Anweisung durch die Polizei oder zuständiger Bediensteter der Stadt Nürnberg sofort entfernt werden. Werden solche Gegenstände nicht sofort entfernt, können die Gegenstände auf Kosten der Pflichtigen entfernt werden. Hier fallen Kosten in Höhe in von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen.

Spielzeiten und Beschwerdetelefon

Das Ordnungsamt der Stadt unterhält ein Beschwerdetelefon vor Ort. Es ist am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 16 bis 1 Uhr unter der Nummer 09 11 / 8 18 61 74 zu erreichen. Beschwerden wegen zu lauter Musik werden an den Sachverständigen weitergegeben. Bei Lärmbeschwerden in einem bestimmten Gebiet wird dort eine Messung vorgenommen. Auf Wunsch wird auch eine Messung in der Wohnung der Anrufenden durch Mitarbeiter des Sachverständigen durchgeführt, soweit dies zeitlich möglich ist. In den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag und Sonntag/Montag darf auf der großen Bühne auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr und auf der kleineren Bühne auf dem Sportplatz hinter der Arena bis 1 Uhr gespielt werden.

In der Arena darf in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag bis 2 Uhr gespielt werden, in der Nacht Sonntag/Montag bis 1 Uhr. Ein Disco-Zelt auf der Großen Straße gibt es dieses Jahr nicht. Das Veranstaltungsgelände ist bis einschließlich Dienstag, 6. Juni, gesperrt.

Private Musikboxen, Autoradios und ähnliche Schallgeräte der Besucherinnen und Besucher dürfen außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein.