S-Bahn-Tragödie: Ermittlungen gegen weiteren Jugendlichen

11.12.2019, 17:52 Uhr
Eine Kamera zeichnete auf, wie die Schubserei am 26. Januar zwischen 23.49 Uhr und 0.13 Uhr eskalierte und mit dem Sturz der beiden 16-Jährigen ins Gleisbett endete.

© ToMa-Fotografie Eine Kamera zeichnete auf, wie die Schubserei am 26. Januar zwischen 23.49 Uhr und 0.13 Uhr eskalierte und mit dem Sturz der beiden 16-Jährigen ins Gleisbett endete.

Der Prozess um die Tragödie am S-Bahnhof Frankenstraße verläuft zäh – nun wurden die Schlussvorträge der Anklage und der Verteidigung auf Montag verschoben, derzeit will die Jugendkammer I ihr Urteil am Mittwoch, 18. Dezember, sprechen. Das Verfahren wird aus Gründen des Jugendschutzes nicht öffentlich geführt, doch der Tod von Luca Ballmann und Frederik Wilke entsetzte die Öffentlichkeit – daher ist Justizsprecher Friedrich Weitner als Zuhörer zugelassen.

Während der Beweisaufnahme wurde das Überwachungsvideo vom Bahnsteig immer wieder betrachtet. Eine Kamera zeichnete auf, wie die Schubserei am 26. Januar zwischen 23.49 Uhr und 0.13 Uhr eskalierte und mit dem Sturz der beiden 16-Jährigen ins Gleisbett endete. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 18-jährigen Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge vor, am letzten Verhandlungstag erteilte die Strafkammer den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt. Denkbar ist auch, dass der Schuldspruch auf versuchte Körperverletzung mit Todesfolge lauten wird.

Dauerarrest gegen weiteren Jugendlichen verhängt

Die Richter teilen mit diesem Hinweis mit, welche Aufklärung oder welche Beweisantritte sie noch für erforderlich halten – und so wurden am Dienstag Rechtsgespräche über Verfahrensfragen geführt, zudem stellten die Strafverteidiger weitere Beweisanträge. Daher fehlte für die ursprünglich geplanten Plädoyers die Zeit. Die Angeklagten nutzten den Prozesstag, um erneut um Entschuldigung zu bitten. Bekannt wurde auch, dass die Angeklagten bereits tätige Reue zeigten und den Nebenklägern jeweils 10.000 Euro bezahlt haben.

Während der laufenden Beweisaufnahme hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen einen Jugendlichen eingeleitet, auch er soll einen Schlag gesetzt haben. Um Missverständnisse zu vermeiden: Ein direkter Stoß gegen die Getöteten steht gegen diesen Beschuldigten nicht im Raum.

Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung beschäftigte sich das Jugendgericht am Amtsgericht mit der Tragödie und verurteilte einen weiteren Jugendlichen wegen Körperverletzung zu einem Dauerarrest. Wie viele Wochen er sitzen muss, ist nicht bekannt.