Salz-Desaster in Nürnberger Delfinlagune: Verfahren eingestellt

25.1.2019, 05:56 Uhr
Seit der Eröffnung im Jahr 2011 kämpft der Nürnberger Tiergarten mit Problemen an der Delfinlagune.

© Günter Distler Seit der Eröffnung im Jahr 2011 kämpft der Nürnberger Tiergarten mit Problemen an der Delfinlagune.

Es war ein regelrechtes Desaster: Durch einen technischen Fehler trat 2011 tonnenweise Salzwasser aus der Lagune des Tiergartens aus und verseuchte ein Waldstück beim Betriebshof. Dadurch starben viele Bäume, Sträucher und Pflanzen in einem zwei Hektar großen Areal ab, darunter etliche uralte Eichen.

Peta hatte die Verunreinigung durch Messungen in einem Teich neben der Lagune aufgedeckt und Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber nach gründlicher Prüfung im Jahr 2014 ein. "Es gab keine Hinweise, dass strafrechtlich agiert wurde", erklärt Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

Doch die Tierrechts–Gruppe, die mehrfach die Schließung der Lagune gefordert hatte, ließ nicht locker und legte Widerspruch ein. Nun begannen Ermittlungen gegen vier Beschuldigte: einen städtischen Beschäftigten sowie Mitarbeiter des Büros des Landschaftsarchitekten, der die Planung der Lagune verantwortet hatte. Sollten die vier Beteiligten gravierende Fehler gemacht und somit das Umwelt-Debakel herbeigeführt haben?

 

 

 

Dieser Frage ging die Staatsanwaltschaft eingehend nach. Dem städtischen Beschäftigten wurde zugebilligt, dass er sich auf die Angaben des Planungsbüros verlassen musste. Er gilt ebenso als nicht verantwortlich für die Beschädigung der Natur wie zwei weitere Beschuldigte.

Nur der verantwortliche Planer des Landschaftsarchitekten-Büros kam nicht ungeschoren davon: "Doch seine Schuld an der fahrlässigen Bodenverunreinigung ist so gering, dass wir sie gegen Zahlung einer Geldauflage von 1,5 Monatsgehältern einstellen", erklärt Gabriels-Gorsolke. Die ökonomischen wie ökologischen Folgen seien überschaubar.

Schließlich hätten sich laut einem Gutachter in dem durch Versalzung abgestorbenen Holz nun seltene Arten wie der Eremit (Käfer), der Hirschkäfer und die Mopsfledermaus angesiedelt. Das Resümee der Juristin: Es habe nur eine vorübergehende Störung des Ökosystems ohne nachhaltige negative Wirkung gegeben.

Peta sieht dagegen erhebliche Planungsfehler mit gravierenden Folgen. Dass "schwere Straftaten wegen unzulässiger Ausflüchte juristisch ungeschehen gemacht werden", will die Tierrechtsorganisation nicht akzeptieren. Sie kündigte an, gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einzulegen. Nun muss die Staatsanwaltschaft nochmals ausloten, ob ein Verfahren mit neuen Aspekten eröffnet wird. Die Unterlagen gehen dann an die Generalstaatsanwaltschaft, die letztlich über die Weiterführung (oder Beendigung) des juristischen Streits entscheidet.

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