Tatwaffe: Megafon

Signalton als Körperverletzung - Nürnberger Fotograf erlitt Hörsturz

14.10.2021, 06:21 Uhr
Vor allem gegen Ministerpräsident Markus Söder richtet sich der Protest, wird gegen Corona-Maßnahmen protestiert.

© Michael Matejka, NNZ Vor allem gegen Ministerpräsident Markus Söder richtet sich der Protest, wird gegen Corona-Maßnahmen protestiert.

"Söder muss weg" skandierten die Demonstranten am 5. April 2021 im Stadtteil St. Johannis und protestierten damit gegen die Corona-Maßnahmen – am Ende der Versammlung litt ein Fotograf (29) unter einem Tinnitus. Etwa fünf Tage pfiff es im Ohr von Daniel F.; die Versammlungsleiterin (39) hatte ihm ein Megafon ans Ohr gehalten.

Der Pressefotograf hielt diese Szene fest, mit seiner Bodycam. So läuft im Amtsgericht ein Film und zu sehen ist, wie Polizisten der Demo folgen und später an der Haltestelle Obere Turnstraße eine Straßenbahn einfährt. All der Lärm wird plötzlich von dem Signalton übertönt.

Als freier Journalist und Fotograf begleitet Daniel F. politische Demos, doch eine vergleichbare Situation, so schildert er als Zeuge, habe er bisher noch nicht erlebt. Er trägt, wenn er auf der Straße arbeitet, seit einiger Zeit eine Bodycam am Leib, die Kamera soll etwaige Angriffe aufzeichnen. Nun lieferte er tatsächlich ein Beweismittel. Der Film zeigt: Die Frau blickt ihm ins Gesicht, bevor sie ihr Megafon auf ihn richtet.

Bodycam als Beweismittel

Ob er nicht künftig "zur Sicherheit" mit einem "Ohrenschutz" arbeiten wolle, will der Anwalt der Angeklagten von Daniel F. wissen. Es ist die Aufgabe der Presse, zuzuhören. Zu fotografieren. Zu filmen. Was Daniel F. sieht, dokumentiert er mit seiner Kamera, dafür muss er sehen und hören können.

Ein Gehörschutz würde ihn von jener Welt, über die er berichtet, isolieren. So fragt er irritiert zurück: "Soll ich künftig auch eine Sonnenbrille tragen, weil demnächst jemand meine Augen mit einem Laserpointer bedrohen könnte?"

69 tätliche Angriffe auf Journalisten im Jahr 2020

Er hat erlebt, dass ihn die Versammlungsleiterin direkt ansah, bevor der Signalton in seinem Ohr dröhnte. Was soll er anderes vermuten als Absicht? Er hat Strafanzeige erstattet, im Amtsgericht schildert er ruhig und sachlich den Vorfall, Belastungseifer zeigt er nicht.

Wird hier über einen Frontalangriff einer Querdenkerin verhandelt? Man glaubt, deren Haltung zu kennen: Schließlich sind Proteste rund um die Pandemie für Journalisten gefährliche Einsatzorte, man erinnere sich nur an die vielen Hundert Teilnehmer, die im Winter auf dem Hauptmarkt ohne Mund-Nasen-Schutz Polonaise tanzten. Demonstranten, die sich mit ihren Forderungen immer wieder auf das Grundgesetz berufen, doch die in Artikel 5 verankerte Pressefreiheit in ihrer pauschalen Medien-Wut oft nicht zu schätzen wissen.

Erhebungen des European Centre for Press and Media Freedom belegen Gewalt gegen Journalisten. Im Jahr 2020 wurden nur in Deutschland 69 tätliche Angriffe auf Journalisten verzeichnet, so viele wie nie zuvor in der Bundesrepublik. 71 Prozent dieser Angriffe fanden bei pandemiebezogenen Demos statt.

"Bestimmt keine Absicht!"

Doch nun sitzt im Amtsgericht eine Frau, die beteuert, dass sie "nie versucht hat, zu verhindern, dass Reporter von unseren Versammlungen berichten". Sie bestreitet die Tat nicht, doch von böser Absicht könne "bestimmt" keine Rede sein. Sie versichert, sie habe niemals jemanden verletzen wollen, an die Szene könne sie sich nicht einmal mehr erinnern.
Schließlich entschuldigt sie sich mehrfach bei dem Fotografen. Prozesstaktik, um einer schärferen Strafe zu entgehen? Fakt ist, dass sie wegen Urkundenfälschung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt (sie beschäftigte jemanden "schwarz") vorbestraft ist, sie kann auch dies erklären. Die Urkundenfälschung habe sie gestanden, obgleich unschuldig, sie habe eine Verwandte vor der Abschiebung bewahren wollen.

Nur ein wenig unvorsichtig agiert?

Amtsrichterin Helga Kastner nimmt der Frau die Zerknirschung ab. Sie glaubt ihr, dass sie ihr Megafon nicht als Waffe betrachtet hat, dem Fotografen nicht absichtlich einen Hörsturz zufügen wollte. Doch dass die Frau "nur ein wenig unvorsichtig" agierte, glaubt die Richterin auch nicht. Sie habe es einfach riskiert, dass sie Schaden anrichtet, "und nahm dies in Kauf". Juristen sprechen von einem "bedingten Vorsatz". Sie wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro (2700 Euro) verurteilt, dies entspricht insgesamt drei Monatsgehältern.