Stadt Nürnberg verbietet rechtsextremistische Versammlung

5.3.2020, 21:20 Uhr
Stadt Nürnberg verbietet rechtsextremistische Versammlung

© Foto: Thomas Witzgall

Das Ordnungsamt sieht ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass es bei der Veranstaltung zu Äußerungen kommen würde, die den Straftatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130, Abs. 3 des Strafgesetzbuches) erfüllen, oder die Personen öffentlich unterstützen, die wegen solcher Äußerungen verurteilt worden sind.

Die städtischen Juristen stützen ihre Gefahrenprognose darauf, dass der Anmelder und Leiter der Versammlung, der stellvertretende Versammlungsleiter und von ihm angegebene Redner in den vergangenen zwei Jahren mehrfach öffentlich – im Internet wie auf Versammlungen – den Holocaust verharmlost oder bestritten sowie Personen unterstützt haben, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen.

Zudem seien sie mit solchen Personen gemeinsam bei Versammlungen aufgetreten, wo Meinungsfreiheit und die Freilassung von wegen Volksverhetzung verurteilten Personen gefordert wurde, unter anderem auf Kundgebungen am 17. August 2018 und 23. März 2019 in Dresden und am 30. Juni 2018 in Nürnberg.

Bei der Versammlung am 30. Juni 2018 in Nürnberg unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen – Abschaffung des Paragrafen 130 StGB" war der Anmelder selbst als Redner aufgetreten. Bei der Versammlung wurde eine volksverhetzende Äußerung einer Sprecherin dokumentiert. Ein Redner zeigte den Hitlergruß.

Klage möglich

Wegen dieser Taten mussten sich die Betroffenen zwischenzeitlich vor Gericht verantworten, wo ihnen zudem weitere ähnliche Straftaten zur Last gelegt wurden. Die Verfahren endeten mit Verurteilungen durch das Amtsgericht Hof beziehungsweise das Landgericht München II. Der Versammlungsanmelder und der stellvertretende Versammlungsleiter sind auch bereits selbst wegen volksverhetzender Äußerungen verurteilt worden.


Rechte Schmierereien an der Straße der Menschenrechte


Stadt Nürnberg verbietet rechtsextremistische Versammlung

© Foto: Thomas Witzgall

Für ein Verbot spricht aus Sicht der Stadt auch ein Video, das beide Personen am 13. Januar 2020 vor dem GNM, in der Straße der Menschenrechte, und am Mahnmal am Platz der Opfer des Faschismus aufgenommen haben.

Darin machen sie die hebräische Inschrift im Eingangstor zur Straße der Menschenrechte "Du darfst nicht töten" verächtlich. An der Säule für die Meinungsfreiheit behaupten sie, diese werde den wegen Volksverhetzung Verurteilten vorenthalten. Gegen das Veranstaltungsverbot können die Anmelder noch Klage erheben.