Swatting und Kinderpornos: 24-Jähriger steht vor Gericht

22.11.2016, 15:17 Uhr

Zwischen Januar 2015 und Februrar 2016 soll der Angeklagte über das Internet für Dritte Personen, die davon nichts wussten und unter Verwendung ihrer Personen- und Adressdaten, Waren für mehrere Tausend Euro bestellt haben. Darunter: Spielzeug, Digitalabos, getragene Socken, Schweineinnereien, Elektro-Artikel sowie T-Shirts und Mützen mit dem Logo der Terrormiliz IS. In den meisten Fällen war der Youtuber "Drachenlord" aus dem Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim der Empfänger, der öfters im Internet Cybermobbing ausgesetzt ist. Bezahlt habe der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dabei mit teils gehackten Kontodaten anderer User.

Außerdem soll der 24-jährige aus dem niedersächsischen Landkreis Verden hochwertige Elektroartikel im Gesamtwert von über 38.000 Euro bestellt haben, die über sogenannte "Warenagenten" an Dritte Personen ins Ausland versendet wurden. Ziel dieses Betruges war von Anfang an, dass die unter Nutzung fremder Personen-, Adress- und Zahlungsdaten bestellten Waren nie bezahlt werden sollten. Ging die Masche auf, mussten die Endempfänger dem Angeklagten lediglich eine Provision zahlen.           

Zudem soll der 24-Jährige "Swatting" betrieben, also Anrufe bei der Polizei getätigt haben, in denen er frei erfundene Sachverhalte schilderte - beispielsweise ein Hausbrand und eine Vergewaltigung.

Das löste mitunter Großeinsätze von Polizei und Feuerwehr aus. Über einen gehackten Twitter-Account veröffentlichte er auch eine vermeintliche Bombendrohung an die Lufthansa und rassistische Tweets. Hauptziel der "Swatting"-Attacken war wieder der Youtuber aus Mittelfranken.

Gegenstand der Anklage sind des Weiteren zahlreiche Vorwürfe, wie etwa der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie, Volksverhetzung und das Ausspähen von Daten.

Ob es tatsächlich zu den vom Gericht kalkulierten 37 weiteren Verhandlungsterminen bis Ende April 2017 kommt, ist fraglich, da es bereits im Vorfeld zu Rechtsgesprächen über ein mögliches Strafmaß kam. Demnach drohen dem Angeklagten rund vier Jahre Gefängnis.