Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zur Corona-Demo in Stein ab

15.1.2021, 20:36 Uhr

Kommen sie? Oder kommen sie nicht? Vier Anmeldungen für Kundgebungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen lagen der Stadt Nürnberg Anfang der Woche vor. Doch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Anmeldern und den Ereignissen ähnlicher Demos Anfang Januar mit über 100 Verstößen gegen Infektionsschutz-Auflagen, untersagte die Stadt kurzerhand alle vier angemeldeten Kundgebungen. Außerdem erließ das Rathaus am Mittwoch eine Allgemeinverfügung, nach der alle Versammlungen verboten sind, die nicht bis Donnerstag, 14. Januar, um 24 Uhr angemeldet worden sind.

Nach Auskunft des Ordnungsamtes sind keine weiteren Anmeldungen mehr eingegangen. Die Veranstalter hätten beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG) noch Beschwerde einlegen können. Nach Angaben der Pressestelle des Gerichts liegt aber derzeit kein Eilantrag von Anmeldern vor (Stand: Freitagnachmittag). "Auch gegen die Allgemeinverfügung liegt kein Eilantrag vor", berichtet Robert Pollack, stellvertretender Leiter des Nürnberger Ordnungsamtes.

Eilantrag scheitert

Die Veranstalter der Demos, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten und bei denen Redner regelmäßig von "Scheinpandemie" sprechen, versuchten auszuweichen. Ihr Ziel war die Stadt Stein im Landkreis Fürth.

Am Landratsamt Fürth ist Anfang der Woche eine Anmeldung für eine Demo mit 199 Teilnehmern auf dem Steiner Festplatz eingegangen. 199 Teilnehmer deshalb, weil mit Blick auf den Infektionsschutz maximal 200 erlaubt wären. Nach Auskunft von Nürnbergs Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch handelt es sich dabei aber um denselben Anmelder, der bereits in Nürnberg schon versucht hat, eine Corona-Demo zu organisieren. Das Landratsamt zog die Reißleine und untersagte am Donnerstag die angemeldete Veranstaltung.

Auch ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Ansbach scheiterte nun. Der Teilnehmerkreis der untersagten Veranstaltung in Stein solle mit dem anderer "Querdenker"-Veranstaltungen weitgehend übereinstimmen. "Das damalige Verhalten der Veranstaltungsteilnehmer könne demnach der Gefahrenprognose zugrunde gelegt werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Weil außerdem auch kein Hygienekonzept vorliege und nicht zu erwarten sei, dass die Teilnehmer sich an "infektionsschutrechtliche Schutzmaßnahmen" halten, lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag ab.

Gibt es doch einen "Gottesdienst" in Nürnberg?

Den Anmeldern steht nun noch die nächste Instanz offen: der Verwaltungsgerichtshof in München.

Die mittelfränkische Polizei jedenfalls organisiert sich so, als gäbe es am kommenden Sonntag, 17. Januar, Demonstrationen. In Sozialen Netzwerken kursiert jetzt auch der Aufruf von Gegnern der Corona-Maßnahmen, sich am Sonntag zu einem "Gottesdienst" vor der Lorenzkirche einzufinden.

Erlaubt wäre das allerdings nicht, wie Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König (CSU) am Freitagabend mitteilte. "Ein öffentlicher 'Spontangottesdienst' ist nicht zulässig, da keine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Grund vorliegt und ein solcher außerdem nur durch anerkannte Religionsgemeinschaften und einem hierzu beauftragten religiösen Vertreter möglich sind", stellte König auf Instagram klar.

Dieser Artikel wurde um 20.42 Uhr aktualisiert.

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