VGN gibt Mehrwertsteuersenkung an Kunden weiter

28.7.2020, 15:35 Uhr
VGN gibt Mehrwertsteuersenkung an Kunden weiter

© Hans-Joachim Winkler

Wie die VGN am Dienstag bekanntgab, wolle man die im jüngsten Konjunkturpaket beschlossene Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weitergeben. Im Juni hatte sich darin die Regierungskoalition aus CDU und SPD auf die Senkung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 geeinigt, um gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie anzukämpfen.


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Allerdings bedeutet das nicht, dass die Tickets im öffentlichen Personennahverkehr nun günstiger werden. Eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes lasse sich im Verkehrswesen nicht so leicht umsetzen, wie etwa im Einzelhandel, heißt es von Seiten der VGN. Eine zeitweilige Umstellung der elektronischen Tarifauskunft, des Online-Ticketverkaufs bis hin zu den Fahrscheinautomaten in allen Bussen wäre ein enormer Kostenaufwand, der weder wirtschaftlich sinnvoll oder gar in einer so kurzen Zeit machbar gewesen wäre.

Keine Fahrpreiserhöhung bis Mitte 2021

Im Verkehrsverbund habe man sich daher darauf verständigt, die Mehrwertsteuersenkung in einer anderen Form an die Kunden weiter zu geben, als durch eine Vergünstigung der einzelnen Tickets. Hauptbestandteil der Maßnahme, ist die geplante Fahrpreiserhöhung zum 1. Januar 2021 für ein halbes Jahr auszusetzen. Im gesamten VGN-Gebiet sind demnach bis zum 30. Juni 2021 keine steigenden Ticketpreise zu erwarten.

Eine weitere Maßnahme kommt vor allem den Abo-Kunden zugute. Wer ein Abo für drei, sechs oder zwölf Monate oder ein FirmenAbo besitzt, erhält für den August ein Upgrade auf das Abo Plus. Zu bestimmten Zeiten können die Abo-Kunden dann weitere Personen oder Fahrräder mitnehmen. Wer bereits schon über ein Abo Plus verfügt, erhält einen Gutscheincode für ein im gesamten Verkehrsbund gültiges TagesTicket Plus. Dieser Gutschein kann bis Ende September eingelöst werden.

Der VGN folgt mit dieser Aktion einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmens (VDV) um die befristete Mehrwertsteuersenkung bestmöglich und mit geringem Aufwand an die Kunden weiterzugeben.

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