Wildtiere im Circus Krone: So sieht es hinter der Manege aus

2.10.2019, 16:08 Uhr
Wie leben die Tiere im Circus Krone? Ein Rundgang.

© Michael Matejka Wie leben die Tiere im Circus Krone? Ein Rundgang.

Mittwochmorgen, 9 Uhr: 26 Löwen und Tiger haben Hunger. Ein Zirkus-Mitarbeiter portioniert auf dem Volksfestplatz das Frühstück für die Großkatzen. Hähnchen und Rindfleisch stehen heute auf dem Speiseplan. Serviert wird von einem Schubkarren aus. Während die Tiere fressen, bereitet das Personal die Außengehege vor: Einstreu wird verteilt, frischer Laubschnitt liegt bereit, die Tiger bekommen einen eigenen Pool. Es soll schnell gehen, der Zirkus will die Tiere – der größte Teil ist in der Nacht aus Fulda hergefahren worden – nicht lange in die Transportboxen sperren. Wobei: So viel Eile ist eigentlich gar nicht geboten. "Löwen und Tiger schlafen sowieso 18 bis 20 Stunden am Tag", so Andreas Kielbassa, Sprecher des "Circus Krone".

Der Zirkus gibt sich transparent: Gleich am ersten Tag der Spielzeit in Nürnberg darf man gratis in den "Krone-Zoo" und Löwen und Co. aus der Nähe anschauen. Wer wissen will, wie die Tiere dressiert werden, der ist am Sonntag um 10.30 Uhr zum ebenfalls kostenlosen kommentierten Raubtiertraining eingeladen. Würde den Tieren etwas nicht passen, würde man sie vielleicht sogar mit Gewalt behandeln? "Dann würden sie den Trainer anfallen", sagt Frank Keller, Krone-Tierschutzbeauftragter.


Circus Krone kommt mit Wildtieren: "Verbot rechtlich unmöglich"


Überhaupt: Der Zirkus wird in jeder Stadt von einem Amtstierarzt kontrolliert. Geht es den Tieren gut? Werden sie so gehalten, wie es die Leitlinien vorsehen? All das werde im Zirkuszentralregister vermerkt. Bei Krone sei "alles super", sagt Keller, die Tiere seien gesund, werden älter als in freier Wildbahn, pflanzen sich fort, Leitlinien werden bei Krone sogar übererfüllt. Seit mindestens zehn Jahren habe es keine Beanstandungen gegeben. Beim letzten Besuch des Krone in Nürnberg vor fünf Jahren war alles in Ordnung. Überhaupt: "Das sind keine Wildtiere mehr, das sind Zirkustiere", so Keller mit Verweis darauf, dass die Tiere schon seit Generationen mit auf Reisen sind. "Man kann sie nicht einfach in die Natur setzen", sagt Kielbassa, "die freie Wildbahn ist nicht Walt Disney."

Hinter dem Zelt haben die Pferde ihre Boxen. Sie fallen größer aus, als in den meisten Pferdeställen. Der Hufschmied ist gerade vorgefahren. Die Tiere sind neugierig, schnuppern in Richtung Presse-Besuch. Scheu geht anders. Ihre Koppel – weit entfernt von der lauten Bayernstraße – ist bereits eingezäunt, langsam geht es für die Tiere nach draußen. Die Zebras sind schon an der frischen Luft und lugen in Richtung der Menschen. Ihre Aufgabe in der Manege: zusammen mit den Lamas eine Runde drehen und dabei gut aussehen. Jetzt aber teilen sie sich erst einmal ihr Außengehege mit den Kamelen, die nacheinander gemütlich aus ihrem Zelt traben. Die Aufgabe der Zebras in der Manege: zusammen mit den Lamas eine Runde drehen und dabei gut aussehen.

 

Und auch das ist Tierrechts-Aktivisten ein Dorn im Auge. "Tiere sind keine Zirkusnummer", heißt es ganz grundsätzlich seitens der "Aktionsgruppe Tierrechte Bayern", die für den Premierenabend einen stillen Protest organisiert hat. Für den "Circus Krone" indes gehören die Tiere zu einem Zirkus traditionell dazu. Und auch wenn Tierrechts-Aktivisten das gern anders hätten, ein kommunales Wildtierverbot gibt es in Nürnberg nicht. Der Grund: Würde man ein solches beschließen, hätte es lediglich Symbolcharakter. Würde ein Zirkus dagegen klagen, bekäme er vom Verwaltungsgericht meist recht.

So geschehen etwa in Ansbach – dort wird der "Circus Krone" nach seinem Gastspiel in Nürnberg ab 25. Oktober gastieren. Dort hatte der Stadtrat bereits im Sommer vergangenen Jahres entschieden, kommunale Flächen nur noch dann an Zirkusbetriebe vermieten zu wollen, wenn diese keine Wildtiere mit sich führen. Der "Circus Krone" setzte sich mit einem Eilantrag juristisch zur Wehr – um bekam recht. Ein Verbot – so das Gericht – greife in diskriminierender und nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit ein.

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