Zwölf Punkte im Check: Das soll sich für Radfahrer verbessern

19.6.2019, 06:00 Uhr
Der ADFC in Forchheim demonstrierte, wie groß der Abstand zu Radlern sein soll. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts festlegen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es bisher nur, dass ein "ausreichender Seitenabstand" eingehalten werden muss. Auto- und Lkw-Fahrer halten sich oft genug nicht daran.
 Das sagt der ADFC dazu: Ein überfälliger Schritt. Das gemeinsame Fahren von Auto- und Radverkehr auf der Fahrbahn sollte allerdings die Ausnahme sein. Ziel müssen durchgängige Netze aus vom Autoverkehr getrennten Radwegen sein.
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Rad-Reform im Check: Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge

Der ADFC in Forchheim demonstrierte, wie groß der Abstand zu Radlern sein soll. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts festlegen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es bisher nur, dass ein "ausreichender Seitenabstand" eingehalten werden muss. Auto- und Lkw-Fahrer halten sich oft genug nicht daran. Das sagt der ADFC dazu: Ein überfälliger Schritt. Das gemeinsame Fahren von Auto- und Radverkehr auf der Fahrbahn sollte allerdings die Ausnahme sein. Ziel müssen durchgängige Netze aus vom Autoverkehr getrennten Radwegen sein. © Foto: Roland-Gilbert Huber-Altjohann

Das BMVI plant höhere, wirksame Bußgelder für das unerlaubte Parken auf Schutzstreifen und für das Parken in zweiter Reihe. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden. Schutzstreifen trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten.
 Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren, beklagt das Ministerium. Das sagt der ADFC dazu: Ebenfalls überfällig. Höhere Bußgelder müssen aber auch für Radfahrstreifen und bauliche Radwege gelten, nicht nur auf Schutzstreifen.
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Rad-Reform im Check: Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen

Das BMVI plant höhere, wirksame Bußgelder für das unerlaubte Parken auf Schutzstreifen und für das Parken in zweiter Reihe. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden. Schutzstreifen trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren, beklagt das Ministerium. Das sagt der ADFC dazu: Ebenfalls überfällig. Höhere Bußgelder müssen aber auch für Radfahrstreifen und bauliche Radwege gelten, nicht nur auf Schutzstreifen. © Dan Reeder

Für rechtsabbiegende Lkw soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden.
 Der ADFC findet: Ein zu zaghafter Schritt. 11 km/h sind immer noch zu schnell. Echte Schrittgeschwindigkeit – zwischen 4 und 7 km/h – hilft, einen sicherheitsfördernden Geschwindigkeitsunterschied zwischen Lkw und Radfahrenden herzustellen.
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Rad-Reform im Check: Schrittgeschwindigkeit für Lkw

Für rechtsabbiegende Lkw soll aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) vorgeschrieben werden. Der ADFC findet: Ein zu zaghafter Schritt. 11 km/h sind immer noch zu schnell. Echte Schrittgeschwindigkeit – zwischen 4 und 7 km/h – hilft, einen sicherheitsfördernden Geschwindigkeitsunterschied zwischen Lkw und Radfahrenden herzustellen. © colourbox.de

Mit der StVO-Novelle, so heißt es aus dem BMVI, wird die bestehende Grünpfeilregelung auch für Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt.
 Der ADFC begrüßt die Entscheidung, findet sie längst überfällig. Freies Rechtsabbiegen für Radfahrende sei in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich bereits erfolgreich erprobt.
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Rad-Reform im Check: Grüner Pfeil für Radler

Mit der StVO-Novelle, so heißt es aus dem BMVI, wird die bestehende Grünpfeilregelung auch für Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt. Der ADFC begrüßt die Entscheidung, findet sie längst überfällig. Freies Rechtsabbiegen für Radfahrende sei in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich bereits erfolgreich erprobt. © Christophe Gateau/dpa

Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft in Kommunen auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren.
 Der ADFC findet: Guter Schritt, funktioniert aber nur, wenn gleichzeitig die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert wird. Das ist bisher nicht vorgesehen. Die Stadt Nürnberg plant die Einführung von gleich zwölf Fahrradstraßen. Zusammen sollen sie rund zwölf Kilometer lang sein.
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Rad-Reform im Check: Einrichtung von Fahrradzonen

Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft in Kommunen auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren. Der ADFC findet: Guter Schritt, funktioniert aber nur, wenn gleichzeitig die Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtert wird. Das ist bisher nicht vorgesehen. Die Stadt Nürnberg plant die Einführung von gleich zwölf Fahrradstraßen. Zusammen sollen sie rund zwölf Kilometer lang sein. © Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden soll ausdrücklich erlaubt sein, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Bisher müssen Fahrräder grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Radfahrer dürfen nur in Ausnahmefällen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
 Der ADFC begrüßt den Vorstoß: Ein guter Schritt. Wichtig ist, dass motorisierte Verkehrsteilnehmende diese Regeln auch kennen. Bisher werden Radfahrende auf der Fahrbahn oft angehupt und abgedrängt.
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Rad-Reform im Check: Nebeneinanderfahren erleichtern

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden soll ausdrücklich erlaubt sein, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Bisher müssen Fahrräder grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Radfahrer dürfen nur in Ausnahmefällen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Der ADFC begrüßt den Vorstoß: Ein guter Schritt. Wichtig ist, dass motorisierte Verkehrsteilnehmende diese Regeln auch kennen. Bisher werden Radfahrende auf der Fahrbahn oft angehupt und abgedrängt. © Foto: Paul Zinken/dpa

Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von fünf Metern vom Beginn der "Eckausrundung" verboten werden, wenn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert werden.
 Ein zu zaghafter Schritt, urteilt der ADFC. Kreuzungen sollten mit einem Abstand von zehn Metern (statt fünf ) von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden, um freie Sicht zwischen Rad- und Autoverkehr zu ermöglichen. So sei es auch in den Niederlanden.
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Rad-Reform im Check: Ausweitung des Parkverbots

Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von fünf Metern vom Beginn der "Eckausrundung" verboten werden, wenn ein straßenbegleitender Radweg vorhanden ist. Hierdurch soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert werden. Ein zu zaghafter Schritt, urteilt der ADFC. Kreuzungen sollten mit einem Abstand von zehn Metern (statt fünf ) von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden, um freie Sicht zwischen Rad- und Autoverkehr zu ermöglichen. So sei es auch in den Niederlanden. © Clemens Helldörfer

Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden der Länder in Zukunft ein Überholverbot von Radfahrenden zum Beispiel an Engstellen anordnen können.
 Der ADFC begrüßt die Vorgabe, betont aber auch: Ein guter Schritt, er muss aber mit deutlicher Sensibilisierung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden einhergehen, von denen Radfahrende häufig als Störfaktor und nicht als gleichberechtigt wahrgenommen werden.
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Rad-Reform im Check: Überholverbot von Radlern

Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden der Länder in Zukunft ein Überholverbot von Radfahrenden zum Beispiel an Engstellen anordnen können. Der ADFC begrüßt die Vorgabe, betont aber auch: Ein guter Schritt, er muss aber mit deutlicher Sensibilisierung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden einhergehen, von denen Radfahrende häufig als Störfaktor und nicht als gleichberechtigt wahrgenommen werden. © dpa/Daniel Karmann

Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen bereitstellen zu können, soll ein spezielles Piktogramm "Lastenfahrrad" eingeführt werden.
 Zustimmung vom ADFC. Ein guter Schritt, heißt es beim Radfahrerverband. Auch für die zunehmende Zahl von Spezialrädern braucht es genügend große, sichere Abstellplätze. Auch in Nürnberg wächst die Zahl der Lastenräder – dank Förderprogramme deutlich.
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Rad-Reform im Check: Zonen für Lastenräder

Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen bereitstellen zu können, soll ein spezielles Piktogramm "Lastenfahrrad" eingeführt werden. Zustimmung vom ADFC. Ein guter Schritt, heißt es beim Radfahrerverband. Auch für die zunehmende Zahl von Spezialrädern braucht es genügend große, sichere Abstellplätze. Auch in Nürnberg wächst die Zahl der Lastenräder – dank Förderprogramme deutlich. © Hans-Joachim Winckler

Das Verkehrszeichen "Radschnellwege" soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie zum Beispiel auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
 Ein überfälliger Schritt, findet der ADFC. Radschnellwege müssen durchgängig gut ausgeschildert sein, damit sie als attraktive Schnellverbindung zum Beispiel für Pendlerinnen und Pendler funktionieren. Im Raum Nürnberg sollen mehrere Radschnellwege eingerichtet werden. Doch voran geht es bei diesem Projekt nur sehr langsam.
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Rad-Reform im Check: Radschnellwege kennzeichnen

Das Verkehrszeichen "Radschnellwege" soll in die StVO aufgenommen werden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie zum Beispiel auf sandigem Untergrund möglich zu machen. Ein überfälliger Schritt, findet der ADFC. Radschnellwege müssen durchgängig gut ausgeschildert sein, damit sie als attraktive Schnellverbindung zum Beispiel für Pendlerinnen und Pendler funktionieren. Im Raum Nürnberg sollen mehrere Radschnellwege eingerichtet werden. Doch voran geht es bei diesem Projekt nur sehr langsam. © Swen Pförtner/dpa

Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll, so das Ministerium, künftig unabhängig von einer Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen. Die sollen im Einvernehmen mit der Kommunen angeordnet werden. Damit werde die Mitbestimmung der Kommunen erhöht. Eine weitergehende Öffnung bedürfe jedoch einer zusätzlichen Änderungen und Gesetzes-Ebene, die in einem weiteren Schritt 2020 angegangenen werden soll.
 Ein sehr guter Schritt, findet der ADFC. Er ermöglicht es Kommunen, beispielsweise flächendeckend Tempo 30 oder ein Einfahrverbot für schwere Lkw in Pilotprojekten zu erproben.
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Rad-Reform im Check: Innovationsklausel

Die bestehende Klausel für zeitlich und örtlich begrenzte Anordnungen zur Erprobung verkehrsregelnder oder sichernder Maßnahmen soll, so das Ministerium, künftig unabhängig von einer Gefahrenlage Modellversuche ermöglichen. Die sollen im Einvernehmen mit der Kommunen angeordnet werden. Damit werde die Mitbestimmung der Kommunen erhöht. Eine weitergehende Öffnung bedürfe jedoch einer zusätzlichen Änderungen und Gesetzes-Ebene, die in einem weiteren Schritt 2020 angegangenen werden soll. Ein sehr guter Schritt, findet der ADFC. Er ermöglicht es Kommunen, beispielsweise flächendeckend Tempo 30 oder ein Einfahrverbot für schwere Lkw in Pilotprojekten zu erproben. © Foto: MichaelGaida//pixabay/Lizenz CC0

Hier ist eine Klarstellung in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geplant, um die Möglichkeiten der Kommunen für die Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende zu erleichtern.
 Kleiner, aber richtiger Schritt, sagt der ADFC, der aber erst 2020 mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO kommen soll.
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Rad-Reform im Check: Einfache Öffnung von Einbahnstraßen

Hier ist eine Klarstellung in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geplant, um die Möglichkeiten der Kommunen für die Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende zu erleichtern. Kleiner, aber richtiger Schritt, sagt der ADFC, der aber erst 2020 mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO kommen soll. © Edgar Pfrogner

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