Ist man mit 27 Jahren noch ein Jugendlicher?
26.07.2019, 23:00 Uhr
Mit dem Jugendrat habe er schon seit längerem diskutiert, wie man das Gremium "handlungsfähiger" machen könne. Die Interessen der Jugendlichen sollen besser aufgenommen und an die kommunalen Entscheidungsgremien weitergegeben werden können. Die Kommunikation zwischen Jugendrat und Stadtverwaltung soll optimiert werden. Die Jugendlichen würden sich nur dann in unsere Gesellschaft einbringen und sie mitgestalten, wenn sie in Entscheidungen, die sie betreffen, eingebunden würden.
Kauper zählte auch die Probleme der derzeit noch gültigen Satzung auf. Darunter ist auch die Wahl des Jugendrats jeweils gegen Ende des Schuljahres. Es seien wiederholt schon Vertreter in den Schulen gewählt worden, die bei der Konstituierung des Jugendrats nicht mehr die entsprechende Schule besucht hätten. Die konstituierende Sitzung des Jugendrats habe wegen der Ferien und des Neubeginns des Schuljahres oft erst mehrere Monate nach der Wahl stattgefunden. "Dies führt zu Ungewissheit bei den gewählten Mitgliedern des Jugendrats, wie es nach der Wahl weitergehe", so Kauper.
"Nur ein Teil vertreten"
Nur ein Teil der Jugendlichen werde durch den Jugendrat vertreten, denn "wahlberechtigt und wählbar sind nur Jugendliche vom vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr".
In der neuen Satzung soll das Alter auf 27 Jahre heraufgesetzt werden – bis zu diesem Alter gehe der internationale Jugendbegriff. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit des Jugendrats mit der Stadtverwaltung werde erschwert, weil aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne der Wählbarkeit (14 – 18 Jahre) keine Wiederwahl der Mitglieder möglich sei.
Christina Wellhöfer (PEG) wollte wissen, wie die Sätze gemeint seien "Aufgabe des Jugendrats ist es, den kommunalen Entscheidungsgremien beratend zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen. Hierzu bezieht der Stadtrat jeweils bei jugendrelevanten Themen den Jugendrat in seine Beratungen mit ein." Kauper sagte: "Wir wünschen uns, dass die Stadträte selbst auf uns zukommen."
"Das muss geregelt sein, wie das abläuft. Das muss von der Verwaltung ausgehen, das ist mir zu vage", monierte Wellhöfer. "Die Frage ist, wer das tut", sagte Thomas Schmidt (FWG). Karl Lothes (SPD) schlug vor, dass der Jugendpfleger dem Jugendrat die Sitzungsvorlagen zukommen lässt. "Sie können sich dann überlegen, was sie für jugendrelevante Themen halten."
Manfred Vetterl meinte, die CSU–Fraktion habe mit der neuen Satzung ein "grundsätzliches Problem". Der Jugendrat könne alle Informationen einholen. "Die Jugend soll sich eigenverantwortlich darum kümmern", so Vetterl.
Es sei schwer, dass ein Stadtrat den Jugendrat über bestimmte Themen informiere, da die Stadträte die Ladung zu den Sitzungen am Mittwoch erst am Donnerstag zuvor erhalten. "Wir müssen es formal organisieren."
Oliver Winkelmaier (SPD) meinte, es sei nicht schlecht, wenn auch Ältere im Jugendrat seien. Die SPD stehe hinter der 27-Jahr-Grenze. Der Jugendpfleger sei die Schnittstelle. Sandra Huber (Grüne) sagte, auch sie könne der Grenze von 27 Jahren zustimmen. Sie wünscht sich, dass Ausführungen in der neuen Satzung konkreter gefasst würden.
"Den Weg nicht verbauen"
"Wir haben ein Problem mit dem sehr hohen Alter", sagte Schmidt. Wer 26 oder 27 Jahre alt ist, könne sich auch an Parteien oder Gruppierungen wenden. Die FWG sie für eine Altersgrenze von 21 Jahren. "Ich brauche keinen 27-Jährigen, der den Jüngeren erzählt, wie es richtig geht." Lothes meinte, Ältere würden sich beim CVJM oder Waldstock engagieren. "Warum soll ich denen den Weg in den Jugenstadtrat verbauen?"
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