Zwischen Kartons entdeckt

Bayerische Grenzpolizei stoppt Rauschgiftschmuggler mit 15 Liter Amphetaminöl an Bord

Saskia Muhs

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28.11.2023, 08:27 Uhr
Aus den 15 Liter Flüssigrauschmittel an Bord des Lkw können laut Münchener Zoll rund 50 Kilo Amphetamin für den Straßenverkauf gemacht werden (Symbolbild). 

© David-Wolfgang Ebener/dpa Aus den 15 Liter Flüssigrauschmittel an Bord des Lkw können laut Münchener Zoll rund 50 Kilo Amphetamin für den Straßenverkauf gemacht werden (Symbolbild). 

Bereits am 18. November zog die Grenzpolizei Raubling im Landkreis Rosenheim einen verdächtigen Lkw mit slowenischer Zulassung aus dem Verkehr. An Bord rund 15 Liter flüssiges Amphetamin. Aufmerksam sei man auf den Lkw durch "internationalen Nachrichtenaustausch" geworden, so das Zollfahndungsamt München am Dienstag (28.11.2023) in einer Pressemitteilung. Offenbar gab es also bereits im Vorfeld Hinweise auf die illegale Ladung.

Das in zwei Kunststoffkanistern abgefüllte Rauschgift war zwischen Kartons der regulären Ladung, darunter Elektroartikel, abgestellt worden. Der Lkw begann seine Fahrt mutmaßlich in Rotterdam und war auf der A8 in Richtung Süden in Wasserwiesen bei Raubling unterwegs, als er angehalten wurde.

Gegen den vorläufig festgenommenen 23-jährigen Fahrer erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein am 19. November 2023 Haftbefehl wegen Verdachts der Einfuhr einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln. Die weiteren Ermittlungen übernahm die gemeinsame Ermittlungsgruppe "Rauschgift Südbayern" des Zollfahndungsamtes München und des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Flüssiges Rauschgift ist doppelt gefährlich

Ersten Untersuchungen des wissenschaftlichen Referats der Generalzolldirektion zufolge handelt es sich bei der sichergestellten Flüssigkeit um sogenanntes Amphetaminöl. Aus der Gesamtmenge hätten nach weiterer chemischer Behandlung und Strecken der dadurch gewonnenen Substanz schätzungsweise 50 Kilogramm Amphetamin für den Straßenverkauf hergestellt werden können, heißt es in der Mitteilung des Zollfahndungsamts. Das Rauschgift ist in flüssiger Form, sei demnach sehr ätzend und kann bei Berührung schwere Verletzungen nach sich ziehen.


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