Prozess in Nürnberg: Mann soll Prostituierte fast totgewürgt haben

6.5.2020, 19:21 Uhr
Prozess in Nürnberg: Mann soll Prostituierte fast totgewürgt haben

© Roland Fengler

Als der 21-jährige Emeka M. (Name geändert) zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal geführt wird, guckt er neugierig in den Zuschauerraum. Er ist klein, die Anstaltskleidung wirkt an ihm zu groß, er trägt eine Mundschutzmaske und seine Füße sind gefesselt, sodass er nur mit kleinen Schritten zur Anklagebank gelangt. Als der Staatsanwalt die Vorwürfe verliest, blickt Emeka M. ins Leere und sein Kopf sinkt immer tiefer zwischen seine Schultern.

Im August 2019 soll er in einem Bordell an der Frauentormauer eine Prostituierte mit den Händen gewürgt haben, als sich die Frau wehrte und sich befreien wollte, griff er zu einer Decke und versuchte die Frau zu erdrosseln. Sie hatte ihm ihre Dienste verweigert, nachdem er nicht im Voraus bezahlen wollte. Wenn es stimmt, was der Staatsanwalt in der Anklageschrift festhält, dann hat sich ein heftiger Kampf abgespielt: Emeka M. schlug auf die Frau ein, sie versuchte, sich ihm zu entwinden - und dies gelang ihr unter enormen Kraftaufwand. Sie drückte den Notknopf. Der Angeklagte flüchtete daraufhin aus dem Fenster, wurde geschnappt und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Alkohol und Drogen sind Schuld

Heute will er sich nicht mehr an die Tat erinnern können, wie er vor der Jugendkammer I am Landgericht Nürnberg Fürth schildert. Der Genuss von Alkohol und Rauschgift habe ihm die Sinne vernebelt. Vor dem Bordellbesuch habe er im Hauptbahnhof Schnaps getrunken, und im Bordell eine unbekannte Substanz geraucht. Er ging damals davon aus, dass es sich um Marihuana handle, doch es müsse eine andere Droge gewesen sein, nur so könne er sich den Blackout erklären.

Ein rechtsmedizinischer Gutachter bestätigt nur etwas mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut des Angeklagten und Rückstände von THC, dem berauschenden Wirkstoff der Cannabispflanze. Die Rechtsmedizin hat sowohl am Fenster des Bordells als auch am Körper des Opfers DNA-Spuren des Angeklagten gefunden - und diese Spuren decken sich mit der Schilderung des Tathergangs in der Anklageschrift.

Raub sei ein Missverständnis

Der 21-Jährige Mann muss sich auch wegen schweren Raubes verantworten. Im Juni soll er, gemeinsam mit zwei weiteren Bewohnern des Asylbewerberheims in der Beuthener Straße Nürnberg, mit einem Besenstiel auf einen Mitbewohner eingeschlagen haben. Dabei soll er dessen Smartphone sowie einen Rucksack mit Kleidungstücken gestohlen haben.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe - selbst der mutmaßlich Geschädigte schwächt den Vorfall ab. Tatsächlich habe der Angeklagte einen Streit zwischen dem Opfer und einem weiteren Heimbewohner schlichten wollen. Dabei ging die Kette und Uhr des Angeklagten kaputt, weshalb er das Handy des Geschädigten als Pfand behalten wollte, bis der Schaden ersetzt ist. Am selbigen Tag habe man sich jedoch wieder versöhnt, das Handy wurde zurückgegeben.

Der Vorsitzende Richter Fischer lies bereits am ersten Verhandlungstag durchklingen, dass der Anklagepunkt des besonders schweren Raubes mit Körperverletzung unter diesen Umständen im weiteren Verfahren keine große Rolle mehr spielen dürfte. Im Fall des Angriffs auf die Prostituierte erwartet den Angeklagten jedoch eine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Am Freitag den 8. Mai wird die Verhandlung mit der Aussage der Prostituierten fortgesetzt.