Nach nur drei Monaten

Trotz 240.000 Euro-Investition: brandneue Laufbahn in Regensburg mit schweren Mängeln

Georgios Tsakiridis

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30.9.2023, 15:23 Uhr
Ein Startblock auf einer Tartanbahn in der Sonne. (Symbolbild)

© IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS/R. Schmitt Ein Startblock auf einer Tartanbahn in der Sonne. (Symbolbild)

Als "großen Gewinn für alle Vereine und Freizeitsportler" hatte Sportbürgermeisterin Astrid Freudenstein die neue Laufbahn der Bezirkssportanlage Regensburg Ost bezeichnet. Doch das Vorzeigeprojekt könnte sich schnell zum Totalflop entwickeln, denn nach nur drei Monaten zeigt das neue Geläuf erste Ermüdungserscheinungen. Die mit der Sanierung beauftragte Firma sei von der Stadt Regensburg aufgefordert worden, "die Mängel unverzüglich zu beseitigen", berichtet das Portal "regensburg-digital".

Erst Anfang Juni war die neue Anlage offiziell abgenommen worden. Die alte Laufbahn hatte nach rund 50 Jahren ausgedient und wies Mulden, Risse, Löcher auf. Entsprechend groß war die Vorfreude auf die Erneuerung: Knapp eine Viertelmillion Euro – gefördert von Bund und Land – wurde in die Hand genommen, um die Bahn wieder auf Vordermann zu bringen, hieß es bei einem Pressetermin Anfang August an der Guerickestraße. Dabei dankten die Repräsentanten des Projekts laut dem Portal auch dem Gartenamt, das die Arbeiten maßgeblich betreut habe.

Sportamtschef Christian Goß soll damals verkündet haben, dass die neue Laufbahn mindestens zehn bis 15 Jahre halten werde. Doch nach nur etwas mehr als 15 Wochen treten offenbar gravierende Mängel auf. Fotos, die Nutzerinnen und Nutzer der Anlage dem Portal zugeschickt haben, sollen Absenkungen und Rissbildungen im frisch aufgebrachten Kunststoff zeigen. Unter Berufung auf eine Auskunft der Stadt Regensburg, vermeldet "regensburg-digital", das beteiligte Gartenamt habe über einen Mitarbeiter des Sportamts eine Mängelrüge erhalten.

Da die Schäden unter die für fünf Jahre vereinbarten Gewährleistung fallen, soll jetzt die zuständige Firma in die Pflicht genommen werden. Hier steckt der Teufel aber im Detail, denn: Der Auftragnehmer kann nur belangt werden, wenn die Mängel ursächlich auf ihn zurückgehen. Wie es zu den Schäden gekommen sei, wisse man nicht, heißt es aber von Seiten der Stadt.