Erneut an die "Wahlurnen"

24.3.2020, 19:00 Uhr
Erneut an die

© Foto: Reinhold Mücke

Dabei wurden der Abstimmungstermin festgelegt und gleichzeitig beschlossen, dass die Abstimmung allein als Briefwahl durchgeführt werden soll.

Die Reihen der Markträte waren recht gelichtet. Acht Markträte hatten sich entschuldigt, sodass mit 13 Teilnehmern die Beschlussfähigkeit gerade noch gegeben war. Und auch in punkto Tischordnung war angesichts der Corona-Pandemie Platz geschaffen worden. Es standen mehr Tische im Sitzungssaal, sodass für jeden Marktrat ein eigener Tisch zur Verfügung stand und damit ein größerer Abstand zwischen den einzelnen Markträten bestand.

2. Bürgermeister Thomas Schönfeld (CSU) griff den Zeitpunkt der Sitzung in der Krisenzeit auch gleich auf und bezeichnete es als "unverantwortlich", diese derzeit abzuhalten. Bürgermeister Daniel Horndasch bezog sich jedoch auf ein aktuelles Schreiben des bayerischen Innenministeriums, wonach die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch in Krisenzeiten zu garantieren sei und die Sitzungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollen. Deshalb war auch die Tagesordnung verkürzt ausgefallen. Und für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren sei die Monatsfrist nach Einreichung von der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) vorgegeben.

 

Wohlwollende Auslegung

 

Bei der Prüfung der Zulässigkeit habe man eine wohlwollende Auslegung der Vorschriften des Artikels 18a der Gemeindeordnung zugrunde gelegt. Diese sah Daniel Horndasch als erfüllt an, wenn man von der mit Ja oder Nein zu beantwortenden Fragestellung, einer inhaltlichen Bestimmtheit, dem Koppelungsverbot, dem Gegenstand des Begehrens und den Mindestanforderungen zur Richtigkeit der Begründung ausgehe. Und mehr als zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger hätten die beiden Begehren auch unterzeichnet.

Die Reihenfolge der Begehren hatte der Bürgermeister nach dem Zeitpunkt des Einreichens im Rathaus genommen. Also stand das Bürgerbegehren "Für Fortschritt und Entwicklung in Allersberg" als erstes an, das am 5. März um 14 Uhr eingereicht wurde mit insgesamt 1356 Unterschriften, von denen 46 als ungültig gewertet werden mussten. Dieses Begehren wendet sich gegen die Einschränkung der bisherigen Planungen für die Gebiete Allersberg West I und West II mit einem Ausmaß von rund 33 Hektar. Dagegen will das Bürgerbegehren "Ja zu einem chancenreichen und gewinnbringenden Gewerbegebiet" einen völligen Verzicht auf West I und eine Reduzierung von West II auf zunächst maximal acht Hektar. Dieses war ebenfalls am 5. März eingereicht worden, allerdings erst um 16.30 Uhr und mit 1105 Unterschriften. Davon waren 43 ungültig.

Allerdings gab es bei den Bürgerbegehren doch einige Diskussion. Ob denn die Bürger, die unterschrieben hatten, den aktuellen Stand der Planung wüssten, fragte Christine Herdegen (CSU) an, wovon der Bürgermeister ausging. Während Thomas Schönfeld (CSU) auch die eingereichten Originalunterlagen sehen wollte, stellte Norbert Schöll (CSU) die formellen Anforderungen mehr in den Raum. Das brachte Roger Bitsch (SPD) schon fast auf die Palme mit dem "kleinkarierten Gejammer". Er wollte eine zügige Behandlung. Schönfeld brachte auch ein Merkblatt über Bürgerbegehren und die dazu notwendigen Anforderungen ins Gespräch und meinte, dass die Unterschriftenlisten dem nicht entsprechen würden. Aber bei Gegenstimmen von Schönfeld und Schöll wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für Fortschritt und Entwicklung in Allersberg erklärt.

Aber auch beim Begehren der Initiative "Lebenswertes Allersberg" sah der Bürgermeister zahlreiche Kritikpunkte als möglichen Ansatz, plädierte aber ebenfalls für eine wohlwollende Prüfung und war der Meinung, dass es zulässig sei. Auch hier stieg Schöll wieder mit mehr formellen Anforderungen ein. Am Ende wurde dieses Bürgerbegehren einstimmig als zulässig beschlossen.

Im Folgenden erließ der Marktgemeinderat einstimmig auch eine neue Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und -entscheiden, nachdem die bisher beim Markt gültige Satzung aus dem Jahr 1997 stammt und rechtlich mit den aktuellen Anforderungen nicht mehr ganz kompatibel ist.

 

Beide an einem Tag

 

Schließlich ging es auch noch um einen Termin für den Bürgerentscheid. Da beide den gleichen Sachverhalt betreffen, war der Vorschlag von Bürgermeister Horndasch, auch beide in einem Entscheid zusammenzufassen. "Der aus Sicht der Verwaltung am besten geeignete Termin ist der 17. Mai", schlug er vor. Diesem Beschluss verweigerte erneut Thomas Schönfeld seine Zustimmung. Einstimmigkeit gab es dagegen bei der Festlegung, dass der Bürgerentscheid als reine Briefwahl durchgeführt werden soll. Nach dem allgemeinen Trend, dass mindestens mit 40 bis 50 Prozent Briefwählern gerechnet werden muss und angesichts der aktuellen Corona-Gefahr hatte Horndasch vorgeschlagen, für die Abstimmung der Bürgerbegehren ausschließlich Briefwahl vorzusehen. Dann wurde auch noch eine Stichfrage festgelegt, die auf dem Stimmzettel optisch so dargestellt werden soll, dass diese als Stichfrage klar zu erkennen ist.