Noch striktere Regeln für Geflügelhalter

Geflügelpest: Roth und Schwabach verschärfen den Seuchenschutz - Wildvögel füttern verboten!

RHV/ST-Redaktion

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24.11.2022, 15:00 Uhr
Hühner eines Geflügelbauern laufen über eine Wiese bei Oberasbach. Bundesweit wurden diese Saison mehr als 1200 Fälle von Geflügelpest dokumentiert. Der Landkreis Roth und die Stadt Schwabach reagieren nun mit strikteren Regeln.

© Daniel Karmann, dpa Hühner eines Geflügelbauern laufen über eine Wiese bei Oberasbach. Bundesweit wurden diese Saison mehr als 1200 Fälle von Geflügelpest dokumentiert. Der Landkreis Roth und die Stadt Schwabach reagieren nun mit strikteren Regeln.

Seit Oktober 2022 wurden in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Bundesweit wurden diese Saison mehr als 1200 Fälle bei Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt. Um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen, haben das Landratsamt Roth und die Stadt Schwabach bis auf weiteres per Allgemeinverfügung striktere Maßnahmen für Nutz- und Hausgeflügelhaltungen angeordnet.

Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen und eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, werden darin geregelt. Die Halter sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind untersagt. Nicht von dieser Maßnahme betroffen sind Ausstellungen, Märkte und Schauen von Tauben.

Finger weg von Wildvögeln

Außerdem gibt es ab sofort ein Fütterungsverbot von Wildvögeln. Unter das Verbot fallen freilebende Hühner, Gänse, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Die Fütterung anderer Wildvögel, zum Beispiel Meisen oder Spatzen, unterliegt nicht dem Verbot. Das Füttern von Singvögeln und das Aufhängen von Meisenknödeln im heimischen Garten sind weiterhin erlaubt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist bislang nicht bekannt. Tote oder kranke Wildvögel sollten allerdings nicht berührt werden. Funde sind dem Veterinäramt Roth unter Telefon (09171) 811650 zu melden.

Nähere Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Geflügelpest in Bayern hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in einem Merkblatt zusammengefasst. Zu finden ist es unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest.

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