S-Bahn-Verschwenk: Fürth klagt per Kurier

15.4.2014, 09:00 Uhr
Ende Januar hatte das Eisenbahnbundesamt in Bonn der Deutschen Bahn (DB) grünes Licht  für den Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Fürth und Erlangen durch das Knoblauchsland gegeben.

© Winckler Ende Januar hatte das Eisenbahnbundesamt in Bonn der Deutschen Bahn (DB) grünes Licht für den Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Fürth und Erlangen durch das Knoblauchsland gegeben.

Die Klage umfasst etwa 200 Seiten und sollte am Montag per Kurier zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gebracht werden. Ende Januar hatte das Eisenbahnbundesamt in Bonn der Deutschen Bahn (DB) grünes Licht für den Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Fürth und Erlangen durch das Knoblauchsland gegeben. Die Stadt Fürth hatte damals bereits angekündigt, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen.

Mit der Klage will die Stadt erst einmal im Eilverfahren verhindern, dass der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen wird, wie Baureferent Joachim Krauße am Montag erklärte. Denn mit dem Beschluss hat das Verkehrsunternehmen sofort Baurecht zugesprochen bekommen.

Nach Ansicht der Stadt Fürth verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen Rechtsvorschriften, weil Sachverhalte nicht richtig aufgeklärt wurden. So seien Eingriffe in die Natur und Landschaft nur unzureichend erhoben worden. Zudem greift der von der DB favorisierte Trassenverlauf zu sehr in privates Eigentum ein, findet die Kleeblattstadt. Sie selbst bevorzugt den Ausbau entlang der Bestandsstrecke und argumentiert, dass zwar auch hier in Privateigentum eingegriffen werden würde, dies jedoch „schonender“ sei. Auch die Berechnung des Kosten-Nutzen-Faktors ist ein Kritikpunkt in der Klage.

Nachdem die Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde, wird ein Richter entscheiden, ob diese zulässig ist, hieß es gestern aus Leipzig auf Anfrage. Wie lange diese Entscheidung dauern wird, ist unklar. Eilverfahren würden jedoch „vorrangig behandelt“. Hält der Richter die Klage für zulässig, wird diese der Gegenseite zugestellt und um eine Stellungnahme gebeten. Im Anschluss wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt.

Obwohl die Stadt Fürth die Klage in Leipzig eingereicht hat, könnte die Bahn, wenn sie will, mit dem Bau beginnen. Erst wenn dies dem Verkehrsunternehmen juristisch untersagt werden würde, müsste die DB die Spaten ruhen lassen.

Doch so weit wird es gar nicht kommen. Die Bahn teilte am Montag auf Anfrage mit, dass erst einmal die Bauleistungen ausgeschrieben und dann vergeben werden müssen. Wenn überhaupt werden erst im Spätsommer die ersten Arbeiten zu sehen sein.

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