Rohr: Höchstens sechs Hektar für Solarparks

25.10.2020, 15:45 Uhr
Rohr: Höchstens sechs Hektar für Solarparks

© Foto: E.ON

Grundsätzlich gilt: In der Gemeinde Rohr werden in den nächsten fünfeinhalb Jahren maximal sechs Hektar an Photovoltaik-Entwicklungsflächen in der freien Natur zugelassen.

Die Kriterien: Die Antragsteller und Projektentwickler müssen die Bürger an der Wertschöpfung der Anlagen beteiligen. Der Antragsteller muss auch einen Liquiditäts- und Finanzierungsnachweis vorlegen. Mit der Gemeinde ist ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Durchführungsvertrag, in dem auch der Rückbau der Anlage geregelt ist, abzuschließen.

Mindestabstand 500 Meter

Die Photovoltaikanlage muss vom jeweiligen Dorf einen Mindestabstand von 500 Metern einhalten. In den Talräumen mit Fließgewässer dürfen bis zum höchsten Punkt der Erhebung keine Freiflächenanlagen errichtet werden.

Der Betriebssitz des Anlagenbetreibers sollte in der Gemeinde Rohr sein. Der Antragsteller muss die Bürger in den zur geplanten Anlage nächstgelegenen Dörfer über das Vorhaben informieren. Sollte ein Bewohner im betroffenen Ort eine Abstimmung über die Zulassung der Freiflächenanlage fordern, muss diese vom Antragsteller durchgeführt und bezahlt werden.

Der Anlagenbetreiber muss sich zudem gegenüber der Gemeinde verpflichten, dass er bei dem in Aussicht gestellten Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan) sämtliche Kosten des Verfahrens trägt.

Flurneuordnung abwarten

Bis zur Neuverteilung der angeordneten Flurneuordnung im Bereich Regelsbach/Hengdorf/Nemsdorf ist dieser Flächenumgriff von rund 420 Hektar von einer Antragstellung allerdings ausgeschlossen, erklärte Bürgermeister Felix Fröhlich. Die Ratsmitglieder hatten den Kriterienkatalog bereits vor zwei Wochen bei einer internen Zusammenkunft intensiv vorberaten.

Bürgermeister Fröhlich sagte, dass der vorliegende Katalog ein Kompromiss sei. Die Pole bewegen sich dabei von großzügiger Zulassung von Freiflächenanlagen bis hin zur Ablehnung aller Vorhaben.

Die Betreiber solcher großen Anlagen sind weitere Akteure, die um die begrenzten landwirtschaftlichen Pachtflächen konkurrieren. Diese sollen Pachtpreise für landwirtschaftliche Felder zahlen, bei deren Höhe selbst die gut subventionierten Biogasanlagenbetreiber ins Staunen kommen, wie Kenner der Pachtszene berichten.

In der Sitzung gab es kaum Wortmeldungen aus dem Gremium. Nur Klaus-Dieter Gugel ließ durchblicken, dass er für jeden Antragsteller gerne eine Flächenhöchstgrenze festgelegt hätte.

Drei Interessenten

Auf Nachfrage gab Bürgermeister Fröhlich bekannt, dass bereits drei Anlagebetreiber ihr Interesse für Freiflächenanlagen bei der Gemeinde Rohr bekundet haben. Der Flächenumgriff von sechs Hektar wäre damit aber noch nicht ganz ausgeschöpft, ließ der Bürgermeister durchblicken.

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