Tiefgaragenmord: Sitzt der falsche Mann vor Gericht?

15.11.2011, 12:09 Uhr
Tiefgaragenmord: Sitzt der falsche Mann vor Gericht?

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Innsbrucker Rechtsmediziner fanden an einem Ohrring und einem T-Shirt des Mordopfers DNA-Spuren einer unbekannten männlichen Person. Die Spuren stammen definitiv nicht von dem angeklagten 46-jährigen Landschaftsgärtner, dem vorgeworfen wird, im März 1999 eine 27-jährige Frau in einer Tiefgarage erstochen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Beweismaterial im Mai zu einer nochmaligen Überprüfung an das rechtsmedizinische Institut der Universität Innsbruck geschickt. Dieses gilt als europaweit führend bei der modernen Spurenauswertung. Der Prozess soll Anfang Dezember fortgesetzt werden, wenn das schriftliche Gutachten der Experten vorliegt.



Im ersten Mordprozess vor dem Schwurgericht war der 46-Jährige im Januar 2010 aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im Februar 2011 wieder auf.

Kommt er ohne Therapie frei?

Laut Anklage soll der Mann die junge Arzthelferin umgebracht haben, weil sie ihn wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter anzeigen wollte. Die 27-Jährige war die Patin des Kindes. Der Mann bestreitet den Mord. Für den Missbrauch seiner Tochter wurde er allerdings zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die er im Januar 2012 verbüßt haben wird.

Wird der Mann erneut vom Mordvorwurf freigesprochen, wird er im Januar definitiv frei kommen – und zwar als untherapierter Sexualstraftäter. Laut seinem Verteidiger Peter Doll wurde dem Mann während seiner vierjährigen Haft in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth keine Sexualtherapie angeboten.

Der Fall erinnert an eine schwere Panne im Straubinger Gefängnis. Dort hatte ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter jahrelang vorgetäuscht, dass er sich in Therapie begeben wolle. Überprüft wurde das nie. Noch im November kommt der Mann auf freien Fuß, obwohl er es selbst für wahrscheinlich hält, dass er wieder rückfällig wird.

Zu Beginn der Neuauflage des Prozesses um den Tiefgaragenmord in der vergangenen Woche hatte die Verteidigung die Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil es geheime Ermittlungen gegen den Landschaftsgärtner gegeben haben soll. Das Gericht entschied nun, dass der Verteidigung volle Akteneinsicht gewährt werden muss.

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