Entscheidung

Ellinger Stadtrat lehnt Bürgerbegehren zu Hetzner Online ab

Jan Stephan

Weißenburger Tagblatt

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11.7.2022, 11:11 Uhr
Ellinger Stadtrat lehnt Bürgerbegehren zu Hetzner Online ab

© Jan Stephan, NN

Die BI wählte diesen Weg, um den Bürgern ein Mitspracherecht bei einer Entscheidung über das Karlshof-Gelände zu sichern. Das will die Gunzenhausener Firma Hetzner Online von der Stadt kaufen, um dort auf rund 50 Hektar ein Rechenzentrum samt Solarpark zu bauen.

Nach einer Grundsatzentscheidung im Stadtrat können die Verhandlungen zu dem Großprojekt in die Details gehen. Das Bürgerbegehren muss dagegen seit Donnerstag als gescheitert angesehen werden. Der Stadtrat hat es mit großer Mehrheit abgelehnt. Nur Ariane Herzog (CSU) und Günter Beckler (Ellinger Wählergemeinschaft) stimmten dagegen.

Formulierung des Begehrens als Problem

Die Prüfung der Verwaltung hatte zunächst ergeben, dass die BI die erforderliche Zahl von 321 Unterschriften (zehn Prozent der Ellinger Wahlberechtigten) mit 389 gültigen Unterschriften (33 waren ungültig) erreicht hatte. Als Problem erwiesen sich allerdings Formulierung und Inhalt des Begehrens.

Verwaltung und Bürgermeister Mathias Obernöder (CSU) hatten sich im Vorfeld eine Reihe von Rechtsansichten eingeholt. Von der Rechtsaufsicht des Landkreises, vom Bayerischen Städtetag, vom Bayerischen Gemeindetag ... Auch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem vergleichbaren Fall führte man an. Der Tenor war nach Darstellung von Verwaltungsleiter Rene Feld einhellig der gleiche: Das Begehren ist so nicht zulässig.

Der Grund: Ein Bürgerbegehren ist in der Bayerischen Gemeindeordnung dazu gedacht, dass sich Bürger zu einem konkreten Thema und einer konkreten Entscheidung zu Wort melden können. Dieses Instrument soll einen Schuss direkte Demokratie in das repräsentative System bringen.

Kein neues Entscheidungsorgan

Was es nicht soll: auf Dauer dem Gemeinderat Entscheidungsbefugnisse abnehmen. Die Schaffung eines „neuen Entscheidungsorgans“ in der kommunalen Selbstverwaltung ist sogar explizit verboten. Genau darauf zielte nach Einschätzung der genannten Verbände und Organisationen das Begehren der BI allerdings ab.

CSU-Stadträtin Ariane Herzog wollte das so nicht stehen lassen. Sie stellte fest, dass es sich bei den Auskünften lediglich um Rechtsmeinungen handle. Deswegen bleibe sie bei ihrer eigenen Ansicht, dass der Antrag zulässig sei. Er beziehe sich aus ihrer Sicht – auch wenn Hetzner nur in der Begründung, nicht aber in der Abstimmungsfrage genannt sei – auf ein konkretes Vorhaben, und zudem laufe die Bindungsfrist eines Bürgerentscheids nur ein Jahr, weswegen nicht die Rede davon sein könne, ein neues Dauergremium zu schaffen.

"Offensichtlich rechtswidrig"

Bürgermeister Obernöder zeigte sich verwundert. „Ich denke, jeder kann lesen, und ich habe in den ganzen Stellungnahmen nirgendwo gelesen: Ja, das kann man machen. Ich habe immer gelesen: Das passt so nicht.“ Es gehe hier nicht um eine politische Entscheidung, ob man die Idee eines Bürgerbegehrens gut finde oder eben nicht, es gehe ausschließlich um eine Einschätzung zur rechtlichen Zulässigkeit der Formulierung. Und diese Frage sei aus seiner Sicht eindeutig geklärt.

CSU-Stadtrat Florian Stretz sprang ihm bei. „Das Bürgerbegehren ist formuliert, wie es formuliert ist, und es ist so offensichtlich rechtswidrig.“ Man könne als Stadtrat nicht einen offensichtlich rechtswidrigen Beschluss fassen. „Ich finde es schade, weil 400 Bürger haben da unterschrieben. In dem guten Glauben, dass es sauber formuliert ist. Ist es aber halt nicht.“

Abgelehnt wurde als nächster Tagesordnungspunkt auch der Antrag von Ariane Herzog, vor einer Entscheidung Pro oder Contra Hetzner ein Stadtentwicklungskonzept mit Bürgerbeteiligung zu erstellen.

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