Keine klassischen Martinsumzüge in Weißenburg-Gunzenhausen

6.11.2020, 06:17 Uhr
Keine klassischen Martinsumzüge in Weißenburg-Gunzenhausen

© Foto: Erich Kraus

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Regelungen wirken sich weiter auf traditionelle Veranstaltungen aus, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Martinsumzüge sind aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der gewohnten Form in diesem Jahr nicht zulässig.

Auf der Grundlage der aktuellen Schutz- und Hygienekonzepte der Träger von Kindertageseinrichtungen können derzeit allenfalls Laternenumzüge im Rahmen eines Ausflugs der jeweiligen Kindertagesstätte mit ihren Kindern und ihrem Personal stattfinden.

Die in der jeweiligen Kindertagesstätte geltende Gruppentrennung ist dabei auch bei einem Laternenumzug einzuhalten, macht das Landratsamt deutlich.

Eine Begleitung der Umzügler durch andere Personen (Eltern, Angehörige usw.) ist nicht zulässig. Das sich traditionell an den Umzug anschließende, gemütliche Beisammensein von Kindern, Eltern und Angehörigen kann in diesem Jahr in der gewohnten Form ebenfalls nicht stattfinden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass es auch mit besonderem Hygienekonzept keine Ausnahmegenehmigungen geben könne.

Volkstrauertag als Gedenktag mit Versammlung zulässig

Weiterhin erreichen das Weißenburger Landratsamt gegenwärtig viele Anfragen zur Durchführung des Volkstrauertags als Gedenktag für die Kriegstoten sowie die Opfer von Gewaltherrschaft. Hier handelt es sich rechtlich betrachtet um eine öffentliche Versammlung. Damit ist eine solche Gedenkfeier unter freiem Himmel ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Aber natürlich sind auch hier die Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag sind auch Gottesdienste und Zusammenkünfte der christlichen Kirchen üblich. Die für Gottesdienste und Zusammenkünfte geltenden Regelungen der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die im Einzelfall geltenden Infektionsschutzkonzepte finden auch hier entsprechend für derartige Gedenkfeiern Anwendung.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurden einige Gedenkstunden im Rahmen des Volkstrauertags bereits abgesagt, weiß man im Landratsamt. Die Entscheidung, ob in der derzeitigen Situation überhaupt eine solche Gedenkstunde abgehalten werden sollte, sowie die genaue Ausgestaltung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben obliegt letztlich den jeweiligen Veranstaltern, heißt es im Pressetext.

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