Weißenburg erwägt Klage gegen Treuchtlinger Projekt

18.9.2019, 05:40 Uhr
Weißenburg erwägt Klage gegen Treuchtlinger Projekt

© Foto: Patrick Shaw

Ob die Klage tatsächlich erhoben werden soll, entscheidet der Gesamtstadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. September. Oberbürgermeister Schröppel begründete den angedachten Schritt damit, dass man aus Weißenburger Sicht die beiden Geschäfte als eine Verkaufsfläche definiere.

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Zwar haben die beiden Läden unterschiedliche Eingänge, liegen aber unmittelbar nebeneinander und teilen sich sogar eine Wand. Durch geschicktes Agieren habe der Bauherr die Beteiligung der Nachbargemeinde umgangen, erläuterte Rechtsdirektor Heiko Stefke den Mitgliedern des Hauptausschusses seine Sichtweise. Denn die Nachbargemeinde müsse generell erst ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern beteiligt werden. Laut Plan liegen die beiden Geschäfte knapp unter dieser "magischen Grenze". Das Schuhgeschäft hat eine Verkaufsfläche von 799,91 Quadratmetern. Der Outdoorladen soll noch einmal so groß werden.

In Weißenburg vertritt man die Ansicht, dass man die Flächen aber eigentlich addieren müsste und man geschickt den Rahmen der Gesetze genutzt habe, um einen an sich nicht genehmigungsfähigen Bauantrag in zwei genehmigungsfähige Bauanträge abzuändern. Denn auch wenn beide Geschäfte getrennte Eingänge haben, verkaufen sie, im Wesentlichen sogar das gleiche Sortiment: Schuhe und Artikel für "Outdoor, Sport, Freizeit und Textil".

Den Einzelhandel schützen

Stefke erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Stadt Weißenburg gemäß dem gültigen Einzelhandelskonzept die Pflicht habe, den Einzelhandel vor schädlichen Einflüssen von außen zu schützen. Aus diesem Grund sind in Weißenburg an der Peripherie auch keine Geschäfte genehmigungsfähig, die innenstadtrelevante Sortimente (zum Beispiel Schuhe oder Bücher) gefährden könnten. Ein Schuh- oder Sportgeschäft am Stadtrand von Weißenburg ist deshalb nicht genehmigungsfähig.

Die sogenannten "zentrenrelevanten Sortimente" in Weißenburg umfassen unter anderem: Apothekenartikel, Drogerieartikel, Blumen, Bücher und Zeitschriften, Schuhe, Sportartikel, Optik und Foto, Haushaltswaren oder Musikinstrumente. Für Geschäfte, die bereits vor dem Inkrafttreten der vom Stadtrat damals einstimmig beschlossenen "Weißenburger Liste" existierten, gab es einen Bestandsschutz. Neuansiedlungen, die der Liste widersprechen, sind nicht möglich.

Nachbarstadt verärgert

Bei der angedachten Klage soll geklärt werden, ob die Genehmigung durch das Landratsamt für die beiden Treuchtlinger Geschäfte unter Umständen fehlerhaft zustande kam. Kläger ist in diesem Fall die Stadt Weißenburg, Beklagter das Landratsamt, das die Genehmigung erteilt hat. In dem Verfahren soll unter anderem auch geklärt werden, ob vom Treuchtlinger Schuhgeschäft, das laut Aussage des Inhabers bis zu 14.000 Kunden pro Jahr anlocken soll, schädliche Einflüsse auf die Weißenburger Geschäftswelt ausgehen. Treuchtlingens Bürgermeister Werner Baum ist über die Klagedrohung merklich verärgert.

Für den Weißenburger Schuhhändler Rudi Beringer, der früher selbst ein Schuhgeschäft in Treuchtlingen hatte, ist diese Frage schon geklärt: "Wenn noch einmal so ein großer Händler wie Schuh Herrmann kommt, dann kann ich hier zusperren." Die Umsatzeinbußen sind Beringer zufolge seit der Eröffnung des Dillinger Schuh-Filialisten im März vergangenen Jahres deutlich zu spüren. Beringer ist jedenfalls froh, dass in Weißenburg der Einzelhandel vonseiten der Stadt und auch durch den Stadtrat unterstützt und geschützt wird. "Gott sei Dank habe ich meinen Laden in Treuchtlingen damals noch rechtzeitig verkauft", sagt der Unternehmer.

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