Neue Bauplätze in der Stadt

Weißenburg: zwei Baugebiete müssen vor Gericht, eines wird schnell etwas

10.10.2021, 08:39 Uhr
Weißenburg: zwei Baugebiete müssen vor Gericht, eines wird schnell etwas

© Robert Renner

Die Klage gegen das Baugebiet „Zur Rezat“ ist noch nicht begründet, berichtete Oberbürgermeister Jürgen Schröppel dem Bauausschuss des Stadtrats in dessen jüngster Sitzung, doch dass Klage erhoben werde, stehe fest, was der OB als „unerfreulich“ bezeichnete. Kommentieren wollte er die Angelegenheit nicht weiter. Einzig merkte er dazu an: „Jetzt können wir ein Jahr warten, bis wir einen Gerichtstermin bekommen.“

Das zweite Wohngebiet liegt auf Eis

Damit liegt nach dem geplanten Baugebiet am alten Umspannwerk bei Hattenhof die zweite Wohngebietsausweisung in Weißenburg auf Eis. Dort hätten 39 Bauplätze entstehen sollen. „Zu Rezat“ sind fünf Mehrfamilienhäuser mit 57 Wohnungen, 38 Reihenhäuser, drei Doppel- und sieben Einfamilienhäuser geplant. Doch aus alledem wird vorerst nichts, und das obwohl sich eine deutliche Mehrheit im Stadtrat einig ist, dass die Stadt Weißenburg Bedarf an Bauland hat, der alleine durch das derzeit entstehende Baugebiet Am Hasenacker in Holzingen mit seinen 17 Bauplätzen nicht gedeckt werden kann. Noch dazu, wo neun Parzellen in privater Hand sind und nur zeitlich verzögert verkauft werden.

Hagenbuch kommt gerade recht

Da kommt die Möglichkeit der Baulanderschließung in Hagenbuch nun gerade recht. Dort sollen, sowohl westlich als auch östlich der Weiboldshausener Straße (Kreisstraße WUG 18), auf gut drei Hektar etwa 32 Einzel- beziehungsweise Doppelhäuser entstehen. Das Baugebiet wird sich direkt nördlich an die Bebauungen am Felchbachweg, der Lerchenstraße und der Höttinger Straße anschließen. Mit der Baulandausweisung soll der kurz- und mittelfristige Wohnbaulandbedarf gedeckt werden, heißt es in den Sitzungsunterlagen.

Die Erschließung soll in zwei Abschnitten je nach Bedarf und Nachfrage erfolgen. Zunächst soll jener westlich der Kreisstraße realisiert werden, denn dort würden die Regenrückhalteeinrichtungen für das gesamte Baugebiet angelegt, sagte der OB. Durch das neue Baugebiet entstehe auch ein neuer Stadt- beziehungsweise Ortsrand. In einem Senatsbeschluss hat der Bauausschuss nun die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29/1 mit der Gebietsbezeichnung „An der Weiboldshausener Straße – Am Bösbach“ beschlossen. Damit werden zwei bereits ausgewiesene Baugebiete (An der Weiboldshausener Straße, bisheriger Bebauungsplan Nr. 29 und „Am Bösbach“, bisheriger Bebauungsplan Nr. 31) zu einem vereint.

Keine Einwirkungen auf die Landwirtschaft

Der Bebauungsplan Nr. 29 ist rund 20 Jahre alt, jener mit der Nummer 31 stammt gar schon von 1965, und wurde noch von der damaligen Gemeinde Weiboldshausen aufgestellt. Er wurde lediglich in seinem südlichen Bereich (Bebauung am Felchbachweg und an der Lerchenstraße) umgesetzt. Die damaligen Kapazitäten der Abwasserbeseitigung haben die weitere Erschließung ebenso scheitern lassen, wie die vollständige Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 29 östlich der Kreisstraße. Abwasserfrage gelöst Nachdem Hagenbuch im vergangene Jahr an die Zentralkläranlage angeschlossen wurde, hat sich die Sachlage geändert. „Die Frage der gesicherten Abwasserentsorgung steht weiteren Baulandausweisungen in Hagenbuch damit nicht mehr entgegen“, heißt es in den Sitzungspapieren.

Und auch die landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung haben sich geändert. Die Stadtverwaltung hat dazu beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie bei der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt angefragt. „Zusammengefasst wurde mitgeteilt, dass auch bei neu heranrückender Wohnbebauung keine unzulässigen Einwirkungen aus der Landwirtschaft erwartet werden und, dass dem Wohnen in der Ortsrandlage ein erhöhtes Maß an Einwirkungen landwirtschaftlichen Betriebes zugemutet wird“, heißt es dazu in den Unterlagen.

Weißenburg dürfte wohl weiter wachsen

Diese führen ferner aus, dass unter anderem wegen der steigenden Bevölkerungszahlen in Weißenburg, der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der stetigen Nachfragen nach Bauflächen nach Einschätzung des Bausenats des Stadtrats „Bauland für das organische Wachstum der Stadt Weißenburg i. Bay. auszuweisen ist – sowie als Angebot für Bauwillige aus dem Umland“. Dementsprechend stellte der Bausenat den Bedarf an Bauland fest und brachte den Bebauungsplan mit der Nr. 29/1 sowie der Gebietsbezeichnung „An der Weiboldshausener Straße – Am Bösbach“ auf den Weg.

Für die beiden älteren Bebauungspläne wurden die entsprechenden Änderungen auf den Weg gebracht. Die Bauleitplanung soll in diesem und im nächsten Jahr erfolgen, das Umlegungsverfahren 2023 durchgeführt und das Baugebiet 2024 erschlossen werden. 2025 könnten dann die ersten Häuser entstehen – wenn alles glatt läuft. Gegen das Vorhaben stimmten Grüne und Freie Wähler. Die FW sehen den Bedarf nicht als gegeben, die Grünen stört die Verschiebung des Stadtrandes. (Bericht über die Diskussion im Bausenat auf Seite 2.)rr

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