Zehn-Punkte-Plan: Das sind die neuen Corona-Maßnahmen für Bayern

8.12.2020, 19:53 Uhr
Die Infektionszahlen in Bayern sind zu hoch, sagt Markus Söder - er will mit einem Zehn-Punkt-Programm die Pandemie bekämpfen. Die Maßnahmen, die am Dienstag im Landtag beschlossen wurden, gelten ab Mittwoch bis zum 5. Januar. Was konkret geplant ist, lesen Sie hier!
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Verschärfte Regeln bis zum 5. Januar

Die Infektionszahlen in Bayern sind zu hoch, sagt Markus Söder - er will mit einem Zehn-Punkt-Programm die Pandemie bekämpfen. Die Maßnahmen, die am Dienstag im Landtag beschlossen wurden, gelten ab Mittwoch bis zum 5. Januar. Was konkret geplant ist, lesen Sie hier! © Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Die Bayerische Regierung ruft erneut den Katastrophenfall aus. Dies ermögliche eine einfachere Steuerung des Gesundheitssystems, vereinfache die Finanzierung von Maßnahmen und unterstütze die Organisation der Impfstoffverteilung.
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Punkt 1: Katastrophenfall ausgerufen

Die Bayerische Regierung ruft erneut den Katastrophenfall aus. Dies ermögliche eine einfachere Steuerung des Gesundheitssystems, vereinfache die Finanzierung von Maßnahmen und unterstütze die Organisation der Impfstoffverteilung. © imago images/Becker&Bredel

Ähnlich wie im Frühjahr gilt in Bayern eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die eigene Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen werden darf. Darunter fallen unter anderem Arztbesuche, Einkäufe und der Weg zur Arbeit. Auch Sport im Freien bleibt erlaubt. Bei privaten Treffen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen.
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Punkt 2: Bayernweite Ausgangsbeschränkung

Ähnlich wie im Frühjahr gilt in Bayern eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die eigene Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen werden darf. Darunter fallen unter anderem Arztbesuche, Einkäufe und der Weg zur Arbeit. Auch Sport im Freien bleibt erlaubt. Bei privaten Treffen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. © imago images/Rupert Oberhäuser

Von 21 bis 5 Uhr gilt in bayerischen Corona-Hotspots ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 200 eine Ausgangssperre. Die Regeln hier sind verschärft, der Besuch von Freunden fällt etwa nicht unter die triftigen Gründe, unter denen ein Verlassen der eigenen vier Wände erlaubt ist. Der Weg zur Arbeit oder die Pflege von Bekannten hingegen schon. An den Weihnachtsfeiertagen (24. - 26. Dezember) gilt auch der Besuch eines Gottesdienstes als triftiger Grund, ansonsten nennt die Staatsregierung auf ihrer Website keine Ausnahmen. 
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Punkt 2: Nächtliche Ausgangssperre in Hotspot-Regionen

Von 21 bis 5 Uhr gilt in bayerischen Corona-Hotspots ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 200 eine Ausgangssperre. Die Regeln hier sind verschärft, der Besuch von Freunden fällt etwa nicht unter die triftigen Gründe, unter denen ein Verlassen der eigenen vier Wände erlaubt ist. Der Weg zur Arbeit oder die Pflege von Bekannten hingegen schon. An den Weihnachtsfeiertagen (24. - 26. Dezember) gilt auch der Besuch eines Gottesdienstes als triftiger Grund, ansonsten nennt die Staatsregierung auf ihrer Website keine Ausnahmen.  © Oliver Berg, dpa

Die strengen Kontaktvorschriften werden über die Weihnachtstage gelockert. In der Zeit vom 23. bis zum 26. Dezember dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
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Punkt 3: Lockerungen über die Festtage

Die strengen Kontaktvorschriften werden über die Weihnachtstage gelockert. In der Zeit vom 23. bis zum 26. Dezember dürfen sich bis zu zehn Personen treffen, die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. © Stefan Reinmann, NN

Die verschärften Maßnahmen gelten auch für Silvester - die Lockerungen sind damit in Bayern gekippt. Somit gilt ab dem 27. Dezember wieder die Fünf-Personen-Regel. Das bedeutet, dass die verschärfte Ausgangsbeschränkung auch an Silvester gilt. In Hotspot-Regionen gilt an Silvester ebenfalls eine nächtliche Ausgangssperre.
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Punkt 3: Ausgangsbeschränkungen gelten auch an Silvester

Die verschärften Maßnahmen gelten auch für Silvester - die Lockerungen sind damit in Bayern gekippt. Somit gilt ab dem 27. Dezember wieder die Fünf-Personen-Regel. Das bedeutet, dass die verschärfte Ausgangsbeschränkung auch an Silvester gilt. In Hotspot-Regionen gilt an Silvester ebenfalls eine nächtliche Ausgangssperre. © Jean-Christophe Bott, dpa

Ab Mittwoch gilt in Bayern für alle Schüler ab der achten Klasse Wechselunterricht. Ausgenommen von der Regelung sind unmittelbare Abschlussklassen. In Grundschulen und Kitas läuft der Präsenzunterricht weiter. Auch an Förderschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen soll der Präsenzunterricht beibehalten werden.
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Punkt 4: Wechselunterricht ab Klasse 8

Ab Mittwoch gilt in Bayern für alle Schüler ab der achten Klasse Wechselunterricht. Ausgenommen von der Regelung sind unmittelbare Abschlussklassen. In Grundschulen und Kitas läuft der Präsenzunterricht weiter. Auch an Förderschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen soll der Präsenzunterricht beibehalten werden. © Hans-Joachim Winckler, ARC

Ab Mittwoch läuft der Unterricht an allen bayerischen Berufsschulen aus der Distanz. Das gilt unabhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten bayernweit.
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Punkt 4: Distanzunterricht an bayerischen Berufsschulen

Ab Mittwoch läuft der Unterricht an allen bayerischen Berufsschulen aus der Distanz. Das gilt unabhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten bayernweit. © Fabian Sommer

Geschäfte dürfen nur noch eine begrenzte Zahl an Kunden einlassen. Pro Kunde muss ein Laden mindestens 10, beziehungsweise 20 Quadratmeter Platz bieten. Die Einhaltung soll auch verstärkt kontrolliert werden.
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Punkt 5: Platzregelung in Geschäften

Geschäfte dürfen nur noch eine begrenzte Zahl an Kunden einlassen. Pro Kunde muss ein Laden mindestens 10, beziehungsweise 20 Quadratmeter Platz bieten. Die Einhaltung soll auch verstärkt kontrolliert werden. © BeckerBredel via www.imago-images.de, imago images/Becker&Bredel

Auf öffentlichen Plätzen gilt in ganz Bayern ein allgemeines Alkoholverbot. Als öffentliche Orte zählen Innenstädte und sonstige Plätze unter freiem Himmel.
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Punkt 6: Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

Auf öffentlichen Plätzen gilt in ganz Bayern ein allgemeines Alkoholverbot. Als öffentliche Orte zählen Innenstädte und sonstige Plätze unter freiem Himmel. © imago images/Rüdiger Wölk

Die Grenzen zu den Nachbarländern sollen offen bleiben. Jedoch soll der "kleine Grenzverkehr" ausgesetzt werden. Das schließt Einkäufe und Tagesausflüge ins Ausland ein. Wer dennoch in ein anderes Land reist, für den gilt eine Test- und Quarantänepflicht. Berufspendler sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso soll der Besuch Verwandter ersten Grades weiterhin ohne Test- und Quarantänepflicht möglich sein.
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Punkt 7: Grenzen bleiben offen

Die Grenzen zu den Nachbarländern sollen offen bleiben. Jedoch soll der "kleine Grenzverkehr" ausgesetzt werden. Das schließt Einkäufe und Tagesausflüge ins Ausland ein. Wer dennoch in ein anderes Land reist, für den gilt eine Test- und Quarantänepflicht. Berufspendler sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso soll der Besuch Verwandter ersten Grades weiterhin ohne Test- und Quarantänepflicht möglich sein. © MARCO BERTORELLO, AFP

In Pflegeeinrichtungen ist pro Tag nur noch ein Besucher je Bewohner erlaubt. Die Besucher müssen sich jedoch zuvor getestet haben und eine FFP2 Maske tragen. Ähnliches gilt für das Personal: Auch die Angestellten im Pflegesektor müssen sich mindestens zwei mal pro Woche testen lassen und in den Einrichtungen FFP2 Masken tragen.
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Punkt 8: Mehr Vorsicht in Alten- und Pflegeheimen

In Pflegeeinrichtungen ist pro Tag nur noch ein Besucher je Bewohner erlaubt. Die Besucher müssen sich jedoch zuvor getestet haben und eine FFP2 Maske tragen. Ähnliches gilt für das Personal: Auch die Angestellten im Pflegesektor müssen sich mindestens zwei mal pro Woche testen lassen und in den Einrichtungen FFP2 Masken tragen. © Frank Rumpenhorst, dpa

Zur besseren Nachverfolgung von Infektionsketten sollen alle bayerischen Gesundheitsämter eine einheitliche Software verwenden.
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Punkt 9: Einheitliche Software an Gesundheitsämtern

Zur besseren Nachverfolgung von Infektionsketten sollen alle bayerischen Gesundheitsämter eine einheitliche Software verwenden. © Silas Stein, NN

Die Gesundheitsämter sollen bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von der Bundeswehr unterstützt werden.
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Punkt 9: Unterstützung der Gesundheitsämter

Die Gesundheitsämter sollen bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von der Bundeswehr unterstützt werden. © imago stock&people, NN

Arbeitgeber sollen nach Möglichkeit ihren Angestellten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Berufe im öffentlichen Dienst, die zu mindestens 50 Prozent im Homeoffice ausgeübt werden können, sollen im vollen Umfang individuell ihre Arbeitszeiten anpassen dürfen.
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Punkt 10: Möglichst viel Homeoffice

Arbeitgeber sollen nach Möglichkeit ihren Angestellten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Berufe im öffentlichen Dienst, die zu mindestens 50 Prozent im Homeoffice ausgeübt werden können, sollen im vollen Umfang individuell ihre Arbeitszeiten anpassen dürfen. © Thomas Trutschel/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek

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