Zwölf Änderungen: Das verspricht die neue Fahrrad-Reform

19.6.2019, 05:58 Uhr

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine große Radreform angekündigt. Dafür will er die Straßenverkehrsordnung (StVO) in zwölf Punkten ändern. Doch bringen die wirklich, wie er postuliert, eine Gleichberechtigung der Radfahrer im Straßenverkehr?

Der Fahrradverband vermisst aber auch einige Punkte in den Verbesserungsvorschlägen des Verkehrsministers: der Begründungszwangs für manche Typen von Radverkehrsanlagen muss abgeschafft werden; Tempo 30 sollte innerorts als Regelgeschwindigkeit festgelegt werden (bisher Tempo 50); es müsse Kommunen erleichtert werden, Fahrradstraßen einzurichten; Radverkehrsanlagen an allen Straßen über Tempo 30 müssten verpflichtend eingeführt werden; Vorrang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen vor Kfz-Parkplätzen.

Die Änderungen im Überblick:

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