Neue Gesetze und Regelungen

Schnelltests, Krankschreibung und Tankstellen: Das ändert sich im Oktober 2021

30.9.2021, 08:37 Uhr
Diese Neuerung betrifft vor allem Vielfahrer: Ab dem 1. Oktober müssen Tankstellen mit mehr als sechs "Mehrproduktzapfsäulen" über die Kosten aufklären. Dabei soll aufgedröselt werden, welche Kosten die angebotenen Treibstoffe auf 100 Kilometern verursachen. Zu den Treibstoffen und Energieträgern gehören neben Benzin, Diesel und Strom auch Wasserstoff und Erdgas.
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Tankstelle müssen Kunden genauer über Kosten aufklären

Diese Neuerung betrifft vor allem Vielfahrer: Ab dem 1. Oktober müssen Tankstellen mit mehr als sechs "Mehrproduktzapfsäulen" über die Kosten aufklären. Dabei soll aufgedröselt werden, welche Kosten die angebotenen Treibstoffe auf 100 Kilometern verursachen. Zu den Treibstoffen und Energieträgern gehören neben Benzin, Diesel und Strom auch Wasserstoff und Erdgas. © Monika Skolimowska, dpa

Am 5. Oktober 2021 gibt Microsoft sein neues Betriebssystem heraus: Windows 11. Neu auf dem Markt ist nach dem Release außer der Nutzeroberfläche auch das Programm "Office 2021". Es kann diesmal ohne Abo gegen Einmalgebühr genutzt werden. 
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Neues Betriebssystem: Windows 11 kommt raus

Am 5. Oktober 2021 gibt Microsoft sein neues Betriebssystem heraus: Windows 11. Neu auf dem Markt ist nach dem Release außer der Nutzeroberfläche auch das Programm "Office 2021". Es kann diesmal ohne Abo gegen Einmalgebühr genutzt werden.  © Microsoft, dpa-tmn

Für Verbraucher und Verbraucherinnen sollen Inkassogebühren ab 1. Oktober günstiger werden. Bei kleineren Forderungen wurde die Höhe der Einziehungskosten gesetzlich gesenkt und gedeckelt. So sollen dem Portal Impulse zufolge für Schulden in Höhe von bis 500 Euro nur noch bis zu 30 Euro Inkassogebühren statt bislang 60 Euro fällig werden. Bei Kleinstschulden bis zu 50 Euro dürfen ab dem 1. Oktober nur noch Gebühren in Höhe von 18 Euro verlangt werden.
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Inkassogebühren werden günstiger

Für Verbraucher und Verbraucherinnen sollen Inkassogebühren ab 1. Oktober günstiger werden. Bei kleineren Forderungen wurde die Höhe der Einziehungskosten gesetzlich gesenkt und gedeckelt. So sollen dem Portal Impulse zufolge für Schulden in Höhe von bis 500 Euro nur noch bis zu 30 Euro Inkassogebühren statt bislang 60 Euro fällig werden. Bei Kleinstschulden bis zu 50 Euro dürfen ab dem 1. Oktober nur noch Gebühren in Höhe von 18 Euro verlangt werden. © Christian Charisius, dpa

Der gelbe Schein, mit dem Ärzte in der Regel Angestellte für arbeitsunfähig erklären, soll entfallen. Dafür kann von den Ärzten die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt gab, soll die "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ab dem 1. Oktober 2021 starten.
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Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der gelbe Schein, mit dem Ärzte in der Regel Angestellte für arbeitsunfähig erklären, soll entfallen. Dafür kann von den Ärzten die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt gab, soll die "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ab dem 1. Oktober 2021 starten. © Patrick Pleul, dpa

In der Corona-Krise müssen sich Nicht-Geimpfte im Herbst auf mehr finanzielle Erschwernisse gefasst machen. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können, sich aber dagegen entschieden haben. Ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die bei der 3G-Regelung etwa beim Besuch im Restaurant oder Fitnessstudio vorgezeigt werden müssen, meist selbst bezahlt werden. Ausnahmen stellen triftige Gründe dar, die die Betroffenen an einer Impfung hindern.
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Ungeimpfte müssen Schnelltests ab 11. Oktober selbst zahlen

In der Corona-Krise müssen sich Nicht-Geimpfte im Herbst auf mehr finanzielle Erschwernisse gefasst machen. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können, sich aber dagegen entschieden haben. Ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die bei der 3G-Regelung etwa beim Besuch im Restaurant oder Fitnessstudio vorgezeigt werden müssen, meist selbst bezahlt werden. Ausnahmen stellen triftige Gründe dar, die die Betroffenen an einer Impfung hindern. © Laci Perenyi via www.imago-images.de, NN

Ab 1.10.2021 soll Opfern von Stalking, Cyberstalking sowie veröffentlichten Rachepornos geholfen werden: Sie sollen es leichter haben, sich zu schützen. Stalker und ähnlich veranlagte Kriminelle müssen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Ebenfalls strafbar ist nun die heimliche Installation von Software und Apps zur Überwachung der Opfer.
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Strengere Gesetze: Stalker sollen härter bestraft werden

Ab 1.10.2021 soll Opfern von Stalking, Cyberstalking sowie veröffentlichten Rachepornos geholfen werden: Sie sollen es leichter haben, sich zu schützen. Stalker und ähnlich veranlagte Kriminelle müssen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Ebenfalls strafbar ist nun die heimliche Installation von Software und Apps zur Überwachung der Opfer. © Angelika Warmuth/dpa

Ab dem 1. Oktober 2021 tritt der erste Teil eines neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Dieses beinhaltet, dass nun keine Strom- und Gasverträge mehr am Telefon abgeschlossen werden dürfen. Neben dem Telefonat müssen die Kundinnen und Kunden außerdem schriftlich bestätigen, den Vertrag abgeschlossen zu haben. Außerdem dürfen entsprechende Unternehmen ihre Kunden nicht mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abtretung von Ansprüchen auf Geld nötigen. Damit wäre es beispielsweise möglich, auf Geldrückzahlungen bei Ausfällen von Flügen zu klagen, anstatt sich nur mit einem Gutschein zufriedengeben zu müssen. 
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Neues Gesetz zu fairen Verbraucherverträgen

Ab dem 1. Oktober 2021 tritt der erste Teil eines neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Dieses beinhaltet, dass nun keine Strom- und Gasverträge mehr am Telefon abgeschlossen werden dürfen. Neben dem Telefonat müssen die Kundinnen und Kunden außerdem schriftlich bestätigen, den Vertrag abgeschlossen zu haben. Außerdem dürfen entsprechende Unternehmen ihre Kunden nicht mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abtretung von Ansprüchen auf Geld nötigen. Damit wäre es beispielsweise möglich, auf Geldrückzahlungen bei Ausfällen von Flügen zu klagen, anstatt sich nur mit einem Gutschein zufriedengeben zu müssen.  © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

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