Schulöffnungen, Lehrer-Impfungen und Ausgangssperre: Das gilt ab 1. März in Nürnberg 10 Bilder 1.3.2021, 08:21 Uhr Am vergangenen Donnerstag beschloss die Stadt Nürnberg, dass Schulen und Kitas ab nächster Woche wieder den Betrieb aufnehmen sollen. Das gilt nun ab Anfang März in Nürnberg: 1 / 10 Nürnberger Grund- und Förderschulen öffnen wieder Die Stadt Nürnberg hat am Donnerstag beschlossen, dass trotz des immer noch hohen Inzidenzwertes von knapp 100 die Grund- und Förderschulen ab Montag, 1. März, den Betrieb wieder aufnehmen. © Sebastian Gollnow, NN 2 / 10 Wechselunterricht für Berufs- und Abschlussklassen Ab dem 1. März werden auch Nürnberger Abschlussklassen der weiterführenden und der Berufsschulen in den Wechselunterricht starten. © Harald Oppitz, Harald Oppitz/KNA 3 / 10 Kitas gehen in den eingeschränkten Regelbetrieb Auch die Kitas in Nürnberg wechseln ab Montag vom Notbetrieb zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb. © Rolf Vennenbernd, dpa 4 / 10 Infektionsgeschehen wird wöchentlich neu bewertet Nürnbergs Gesundheitsreferentin Walthelm betont: "Wir handeln nicht nach dem Prinzip Hoffnung, sondern analysieren die Lage regelmäßig und gründlich." Deshalb soll wöchentlich neu analysiert werden, ob Schulöffnungen weiter mit dem Infektionsschutz zu vereinbaren sind. © Matthias Balk, dpa 5 / 10 Dezentrale Schnelltests an Schulen und Kitas Die Stadt Nürnberg stellt für wöchentliche Schnelltests an Nürnberger Schulen für Lehrkräfte und Schüler 96.000 neue Schnelltests zu Verfügung. Die Tests sollen ab Anfang März auch in den Einrichtungen selbst stattfinden. © Hendrik Schmidt, dpa 6 / 10 Impfstoff für Lehrkräfte Die neue Impfpriorisierung sieht vor, dass Lehrkräfte bereits ab März die Möglichkeit haben sollen, den Impfstoff von AstraZeneca zu erhalten. © Hans-Joachim Winckler, NN 7 / 10 Ausgangssperre ab 22 Uhr Nachdem der Inzidenzwert am Mittwoch, 25. Februar, noch über 100 lag, gilt in Nürnberg weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. © Günter Distler, NNZ 8 / 10 Friseure dürfen öffnen Trotz des verlängerten Lockdowns dürfen Friseure ab dem 1. März wieder öffnen - unabhängig von der örtlichen Inzidenz. © Pol Sole via www.imago-images.de, NN 9 / 10 Andere körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich Neben Friseuren nehmen zum 1. März auch Anbieter anderer körpernaher Dienstleistungen - wie zum Beispiel der Fußpflege - wieder ihren Betrieb auf. Dazu gehören sämtliche Dienstleistungen, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind, wie auch die Maniküre oder die Gesichtspflege. © Ronny Hartmann 10 / 10 Auch Baumärkte dürfen öffnen Zum Märzbeginn öffnen auch Baumärkte wieder regulär für Kunden. Die Baumärkte hatten, wie die Geschäfte vieler anderer Branchen, im Dezember 2020 schließen müssen, als die Zahlen der Corona-Neuinfektionen drastisch gestiegen waren. © picture alliance / Oliver Berg/dpa Verwandte Themen Coronavirus Corona in Nürnberg Bildergalerien