Gesundheitsschädliche Substanz

Rückrufaktion auch in Bayern: Erhöhte Werte in Gewürz festgestellt - vom Verzehr wird abgeraten

Johanna Michel

Online-Redaktion

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20.05.2025, 18:28 Uhr
Ein Unternehmen ruft aktuell Zimt zurück. (Symbolbild)

© IMAGO/Panthermedia Ein Unternehmen ruft aktuell Zimt zurück. (Symbolbild)

Aktuell ruft eine Firma aus Mannheim ein Gewürz zurück, in dem ein erhöhter Bleigehalt festgestellt wurde. Betroffen von dem Rückruf ist das Produkt „Zimt gemahlen“ in der 90 Gramm Packung der Marke Suntat. Konkret handelt es sich um die verkauften Artikel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.08.2026 und der Los-Kennzeichnung Lot: L353102.

Das Gewürz wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland verkauft. Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt gekauft haben, sollten dieses nicht weiter verzehren.

Der Artikel kann auch ohne Vorlage eines Kassenbons in der Verkaufsstätte zurückgegeben werden, Kundinnen und Kunden erhalten den Kaufpreis zurückerstattet.

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